Identitätsüberprüfung in der Kritik – Verbraucherzentrale Niedersachsen hinterfragt Vorgehensweise

Identitätsüberprüfung in der Kritik – Verbraucherzentrale Niedersachsen hinterfragt Vorgehensweise

Viele Online-Plattformen, beispielsweise zur Buchung von Urlaubsunterkünften oder zur Nutzung von E-Scootern, verlangen oft eine Identifizierung ihrer User. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, um zu wissen, wer die Dienste in Anspruch nimmt. Allerdings wird es problematisch, wenn eine komplette Kopie eines amtlichen Ausweises gefordert wird. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen betrachtet eine solche Anforderung als unverhältnismäßig, da der Grundsatz der Datenminimierung ein wesentliches Mittel zur Verhinderung von Missbrauch ist. Kopien vom Personalausweis sollten nur bei zwingender Notwendigkeit versendet und dabei irrelevante Informationen geschwärzt sowie das Dokument mit einem Wasserzeichen versehen werden. Verbraucher sollten zudem sicherstellen, dass ihre Daten nicht dauerhaft gespeichert werden.

Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, betont: „Es ist grundlegend verständlich, dass Online-Dienste, wie Buchungsportale oder andere Serviceanbieter, die Identität ihrer Nutzer überprüfen möchten.“ Jedoch dürfen Anbieter nur solche Daten abfragen, die laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den spezifischen Zweck notwendig sind. „Für eine Ferienwohnungsbuchung sind dies beispielsweise identitätsbestätigende Informationen. Andere Daten, wie Ausweisnummer, Geburtsort oder -datum, Augenfarbe, Größe und Nationalität, sind meist überflüssig und sollten geschwärzt werden“. Ein Wasserzeichen auf dem Ausweis kann zusätzlich vor Missbrauch schützen.

Wenn Ausweiskopien, selbst mit geschwärzten Informationen, nicht akzeptiert werden, sollten Verbraucher beim Anbieter nachhaken und eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung fordern.

Keine Langzeitspeicherung von Daten erlaubt

Ganz gleich, ob Daten geschwärzt wurden oder nicht: Ausweiskopien dürfen nur so lange aufbewahrt werden, bis der beabsichtigte Zweck erfüllt ist und müssen anschließend gelöscht werden. Auch wenn es Ausnahmen, etwa für Finanzdienstleister oder Versicherungen, gibt, so gibt es dennoch Online-Plattformen, die in ihren Nutzungsbedingungen eine dauerhafte Speicherung von Ausweiskopien festlegen. „Das ist inakzeptabel. Daten müssen so schnell wie möglich gelöscht werden. Oft genügt auch eine Notiz, dass der Ausweis vorgelegt wurde. Immerhin kann die Speicherung Risiken bergen. Bei Datenlecks oder Hackerangriffen könnten sensible Daten missbräuchlich verwendet werden und so großen Schaden anrichten“, mahnt Bartsch.

Information der Datenschutzbehörde

Bei vermuteten DSGVO-Verstößen können Verbraucher sich an die jeweilige Datenschutzbehörde der Bundesländer wenden. „Innerhalb eines Monats muss die Behörde über das Verfahren informieren und spätestens nach weiteren zwei Monaten die erfragte Auskunft geben“, erklärt Bartsch. Für Verbraucher bleibt schlussendlich nur eine Möglichkeit: Sie sollten Anbieter auswählen, die verantwortungsvoll mit ihren sensiblen Daten umgehen.

Weitere Informationen zum Schutz vor Identitätsdiebstahl bietet die Verbraucherzentrale hier.

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