Mobilfunknetze – „Genügend Frequenzen für vier Netze“ vorhanden

Mobilfunknetze – „genügend Frequenzen für vier Netze“ vorhanden

Ende letzten Jahres ist der neue und vierte eigenständige Netzbetreiber 1&1 an den Start gegangen. In diesem Jahr muss die Bundesnetzagentur entscheiden, wie es mit der Vergabe der Frequenzen weitergeht – die Nutzungsrechte für einige Bereiche laufen Ende 2025 aus. Um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem deutschen Mobilfunkmarkt besser beurteilen zu können, hat die BNetzA ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Welche Ergebnisse liefert das Gutachten im Auftrag der BNetzA?

Das Gutachten, das von der Bundesnetzagentur zur besseren Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem deutschen Mobilfunkmarkt in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Schluss, dass der Markteintritt von 1&1 sowohl zu einer weiteren Verstärkung des Infrastrukturwettbewerbs als auch zu noch besseren Preis-Leistungs-Verhältnissen in allen Kundensegmenten führt. Die aktuelle Situation wird zudem als im Interesse der Verbraucher bewertet. Es gäbe auf dem Vorleistungsmarkt im Bereich des öffentlichen Wettbewerbs und auf dem Endkundenmarkt einen wirksamen Wettbewerb.

„Die Förderung des Wettbewerbs ist ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung. Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren berücksichtigen“, betont der Präsident der BNetzA, Klaus Müller.

Die Kritik des vierten Netzbetreibers 1&1

Gemäß § 105 Telekommunikationsgesetzes ist die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde bei der Frequenzzuteilung für die Mobilfunknetze des Wettbewerbs verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass sowohl ein chancengleicher Wettbewerb als auch die Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Telekommunikationsmärkte zentrales Ziel der Frequenzregulierung sind. Aktuell erwägt die BNetzA allerdings erstmals, die auslaufenden Frequenzrechte der drei etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica zu verlängern. Dies stößt bei 1&1 auf laute Kritik und käme einer Subventionierung dieser Netzbetreiber in Milliardenhöhe gleich. Denn „diese Bandbreiten sind sowohl für die Netzabdeckung und Versorgung in Innenräumen dicht besiedelter städtischer Gebiete als auch für die Bereitstellung ausreichender Datengeschwindigkeiten und Netzkapazitäten unabdingbar und sind damit für alle Netzbetreiber von hoher Bedeutung“, heißt es in einer Pressemitteilung von 1&1. Der Ausschluss bei der Vergabe dieser wichtigen Frequenzen würde den vierten Netzbetreiber nach Aussage des CEO der 1&1 AG, Ralph Dommermuth daran hindern, sein Netz wettbewerbsfähig zu betreiben. Überdies würden weiterhin essenzielle Teile der Low- und Mid-Band-Frequenzen weiterhin ungenutzt bleiben. Um die aktuelle Situation der Frequenzregulierung zu beleuchten, hat 1&1 Aetha-Consulting, eine Beratungsgesellschaft, beauftragt.

Welche Ergebnisse liefert die Studie?

Der neue vierte Netzbetreiber kritisiert, dass Deutschland bezüglich der Netzverfügbarkeit weiterhin hinter anderen großen europäischen Ländern zurückliegt. Auch in diesen EU-Ländern gibt es vier Netzbetreiber und auch hierzulande stünden genügend Frequenzen für alle Netzbetreiber zur Verfügung. Doch „Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica verfügen nach dem Wegfall von E-Plus über überdurchschnittlich große Frequenzportfolios im europäischen Vergleich.“ Das Ergebnis der Studie von Aetha-Consulting: bei der Frequenzvergabe 2024/25 müssen alle vier Netzbetreiber fair berücksichtigt werden. Nur so ist eine effiziente Nutzung der Frequenzen sowie ein lebendiger Wettbewerb möglich. Dies spricht klar gegen die Forderung einer einseitigen Verlängerung ihrer auslaufenden Nutzungsrechte der etablierten Betreiber.

„Dass vier Netze parallel und ohne die Gefahr von Funklöchern und Kapazitätsengpässen betrieben werden können, zeigt sich in den anderen großflächigen europäischen Ländern“, so Marc Eschenburg, Partner bei Aetha-Consulting.

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