Mobilfunk-Minderungsrecht – BNetzA kündigt Messtool für dieses Jahr an

Mobilfunk-Minderungsrecht – BNetzA kündigt Messtool für dieses Jahr an

Um die tatsächliche Datenübertragungsrate des Festnetzes zu messen, steht Verbrauchern ein Messtool der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Seit Inkrafttreten des novellierten Telekommunikationsgesetzes 2021 steht Verbrauchern gesetzlich auch ein Mobilfunk-Minderungsrecht zu. Ein hierfür notwendiger Überwachungsmechanismus, der ebenfalls von der BNetzA bereitgestellt werden muss, existiert allerdings bis heute nicht.

Was steckt hinter dem Mobilfunk-Minderungsrecht?

Bei schlechtem Handynetz steht Verbrauchern ein rechtlicher Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder geringere Zahlung zu. Gemäß §57 Abs. 4 S. 1 TKG nämlich dann, wenn „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen“ zwischen den tatsächlichen Werten und den vom Mobilfunkanbieter im Vertrag angegebenen Werten vorliegen. Ohne ein Messtool, mit dem diese Abweichung festgestellt werden kann, nützt den Mobilfunk-Nutzern dieses Recht allerdings bislang nichts. Der Netzausbau schreitet hierzulande zwar immer weiter fort, dennoch gibt es bis heute zahlreiche Orte, an denen die Internetgeschwindigkeit sehr langsam ist. Auch komplette Funklöcher gehören bisher nicht der Vergangenheit an. Das neue TKG verpflichtet die Mobilfunkanbieter dazu, in den Verträgen für Download und Uploads geschätzte Maximalwerte anzugeben. Auf dem Papier wurden dadurch die Verbraucherrechte gestärkt. Denn weichen die Werte zu sehr ab, besteht ein Minderungs- und Kündigungsanspruch.

Wie ist der aktuelle Stand?

Um wirklich von dem Recht Gebrauch zu machen, fehlt zum aktuellen Zeitpunkt das Messtool. Die Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dieses bereitzustellen. Nur so kann der Minderungsanspruch technisch festgestellt werden. Zuletzt Bewegung in der Sache gab es im Sommer 2022: die Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers über die Struktur der Handynetz-Messung. Darin wurde festgelegt, dass über fünf Tage verteilt 30 Messungen notwendig sind. Hierbei müssen die tatsächlichen Werte in städtischen Gebieten 25, in halbstädtischen 15 und in ländlichen Gebieten 10 Prozent des vom Mobilfunkanbieter geschätzten Übertragungsmaximalwerts erreichen. Jetzt kündigte die Bundesnetzagentur an, dass das entsprechende Messtool noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen soll – ein genauer Zeitpunkt wurde nicht genannt.

Warum üben Verbraucherschützer Kritik?

„Seit Ende 2021 gibt es bei schlechtem Mobilfunk ein Rechtsanspruch, den die Bundesnetzagentur mit Messtool praktikabel machen sollte – aber, weil es das Tool für den Mobilfunk bis heute nicht gibt, ist das nur eine leere Hülle“, äußert Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.

Die Umsetzung des Mobilfunk-Minderungsrechts ist äußerst wichtig. Denn häufig versprechen die geschätzten Maximalwerte in den Mobilfunkverträgen zu viel. Zahlreiche Meldungen von frustrierten Kunden gehen daher immer wieder bei den Verbraucherzentralen ein. Denn trotz der zu geringen Leistung ist es bislang nicht möglich aus dem Vertrag herauszukommen, um beispielsweise zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Ein entsprechender Überwachungsmechanismus würde laut Verbraucherschützern auch den Druck auf die Anbieter erhöhen, den Netzausbau auch in dünn besiedelten Gebieten endlich noch stärker voranzutreiben. Die Anbieter hingegen betonen, dass bereits Milliarden in den Ausbau der Netze gesteckt wurden und diese kontinuierlich verbessert werden. Dies hilft den Menschen, die in schlecht versorgten Gegenden wohnen, allerdings nicht. Der Internet-Branchenverband äußert bezüglich des Tools für die Handynetzmessung Bedenken. Immerhin sind die Mobilfunkanbieter aufgrund des Gesetzes dazu verpflichtet, eine „geschätzte maximale Bandbreite anzugeben“. Diese könne jedoch immer nur unter idealen Bedingungen erreicht werden:

„Der Mobilfunkanbieter hat keinen direkten Einfluss auf die Verbindungsqualität des Kunden, die von verschiedenen Faktoren wie dem Aufenthaltsort des Kunden, der Netzauslastung in der Funkzelle oder auch dem Wetter abhängt“, merkt Frederic Ufer vom VATM an.

1 Kommentar

  1. es muß auch beachtet werden daß Hardware-Teile der Mobilfunkmasten kaputt sein können.
    meinen und drei andere Mobilfunkanbieter in meinem Wohnort waren von Sommer (juli) 2023 bis oktober 2023 betroffen. 0,00% Empfang. ich (zumindest aus eigener Betroffenheit) konnte nur noch telefonieren, kein Internet, kein Wlan, kein gar nichts, und das 4 Monate lang.

    in der vergangenen Woche (am 2. februar 2024) betraf dieser Blackout auch die deutsche telekom in meinem Wohnort. ich bekam keine Verbindung, um mich bei einem örtlichen Einzelhandel über den Lieferstand meiner Bestellung zu erkundigen. es wurde keine Telefonverbindung aufgebaut. darauf rief ich die Zentrale in Norddeutschland an, auch dieser Angestellte des Kundenservice bekam keine Telefonverbindung. darauf öffnete ich die Suchmaschine die ich benutze, gab die Begriffe telekom störung (mein Wohnort) ein. uppssss. da stand ganz aktuell zum 2. februar 2024 daß die Telekom (zu der die Festnetzanschlüsse gehören) zu 60% internet, 15% totaler ausfall, 9% Telefonie, 3% Wlan gestört war, nix ging mehr. darauf rief ich im örtlichen telekom shop an, da war Telefonverbindung ungestört, und der Angestellte wußte nicht mal was von der Störung und dem Totalausfall. als ich dem sagte daß ich ja mit dem telekom shop telefonieren kann, die Telefonserver für telekom shop offenbar ein interner getrennt vom öffentlichen zuständig war. als Antwort, wie lange es dauert, bis die Telekom diese massiven Störungen behoben werden wird, bekam ich die Antwort „unbekannter Zeitrahmen“.

    das spielt auch eine große Rolle bei schlechter Qualität im Mobilfunk- Festnetz- und Internetverbindungen. defekte Hardware muß gefunden, demontiert, neu bestellt, installiert und dann wieder online geschaltet werden. das braucht Zeit und Geld.

    ich kann nur den Kunden des Mobilfunk- und Festnetzanbieters empfehlen, erstmal beim eigenen Mobilfunkanbieter anzurufen – nicht in den örtlichen Mobilfunk-Shop gehen, und dort beim Kundenservice laut Mobilfunkvertrag anfragen, ob eine Störung vorliegt. die örtlichen Shops haben keine Kenntnisse darüber. daher können die Mobilfunkkunden auch von den örtlichen Shops keine Antworten bekommen.

    nicht immer ist der Mobilfunkanbieter der böse Bumann.

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