Anordnung der EU-Kommission – mobilcom muss Onlineshop für sieben Monate schließen

Anordnung der EU-Kommission - mobilcom muss Online-Shop für sieben Monate schließen

Dem Mobilfunkanbieter mobilcom drohte im Jahr 2002 durch hohe Investitionen in die UMTS-Technik die Insolvenz. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Schleswig-Holstein bürgten mit 112 Millionen € für ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). mobilcom hat den Kredit im September 2003 zurückgezahlt und die Bürgschaft an Bund und Land zurückgegeben. Die EU-Kommission genehmigte die Ende 2002 gewährten Unterstützung und verband diese „Umstrukturierungsbeihilfe„ mit einer Auflage. Das Unternehmen muss den Direktvertrieb von Mobilfunk-Verträgen über den mobilcom-Onlineshop für sieben Monate unterbrechen. Die Beihilfe sei von mobilcom nicht nur für eine Neustrukturierung genutzt worden, das Unternehmen habe sich auch neu ausgerichtet, teilte die EU-Kommission mit. Dadurch habe es sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil verschafft. Weil der Online-Direktvertrieb an Handyverträgen für das Unternehmen an Bedeutung zunehme, sei die Einstellung für sieben Monate ein Ausgleich für die entstandenen Wettbewerbsverzerrungen.

Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG, erklärte, er halte es „unternehmerisch widersinnig„ einerseits die Bürgschaft als Beihilfe zu genehmigen und andererseits die Fortsetzung des Wiederaufstiegs des Unternehmens zu behindern. Das Unternehmen habe aus eigener Kraft innerhalb eines Jahres die Ertragswende erreicht und die Kredite zurückgeführt.

Aufgrund der Anordnung der EU-Kommission sank die mobilcom-Aktie um über sieben Prozent. Nach der Information, dass nur 1,5 Prozent mobilcom-Neukunden Handytarife über das Internet abschließen, legte die Aktie wieder zu. mobilcom plant, gegen die Entscheidung der EU-Kommission rechtlich vorzugehen.

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