Urteil – Polizeiliche Überwachung per GPS nicht verfassungswidrig

Urteil - Polizeiliche Überwachung per GPS nicht verfassungswidrig

Während der Ermittlungen gegen einen wegen vierfachen Mordversuchs und vier Sprengstoffanschlägen nun zu dreizehn Jahren Haft verurteilen Mitglieds der „Antiimperialistischen Zelle“ hatte die Polizei in das Fahrzeug eines Mitangeklagten zum Abhören einen Peilsender eingebaut. Dieser wurde jedoch entdeckt und unbrauchbar gemacht. Darauf hin installierte die Polizei einen GPS-Empfänger, mit dem der Standort des Fahrzeugs bis auf 50 Meter genau bestimmt werden konnte. Über zweieinhalb Monate wurden die Machenschaften des Verurteilten und dessen Kompanion damit verfolgt. Durch die Nutzung das satellitengestützte Ortungssystems konnten dem Mann schließlich die Sprengstoffanschläge nachgewiesen werden.

Der verurteilte Mann strengte jedoch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof an, schließlich sei durch die Überwachung per GPS in seine per Grundgesetz geschützte Privatsphäre eingegriffen worden. Das Vorgehen der Polizei habe einer gesonderten gesetzlichen Bemächtigung bedurft und die aus der Maßnahme gewonnen Erkenntnisse hätten nicht verwertet werden dürfen, begründete er die Beschwerde. Er sei der Meinung, dass diese Observationsmaßnahmen verfassungswidrig gewesen seien.

Die Richter des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht waren nicht seiner Meinung. Sie entschieden, dass eine technische Observation von Verdächtigen im Regelfall nicht deren Privatsphäre verletzt. Die polizeiliche Überwachung per GPS und die Verwertung der daraus gewonnenen Erkenntnisse sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab. (Urteil vom 12.04.2005 – 2 BvR 581/01)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Fake - Mail vom Europäische Amt für Betrugsbekämpfung

Fake

Mail vom Europäische Amt für Betrugsbekämpfung

Aktuell erreichen viele Internetnutzer eine E-Mail, die angeblich vom wenig bekannten Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung stammt. In der Nachricht wird um Unterstützung gebeten, scheinbar um eine Kryptowährungen-Bande zu fassen. Empfänger dieser Nachricht sollten jedoch alarmiert sein, denn tatsächlich handelt es sich um einen Betrugsversuch. […]

Xiaomi 13T und Xiaomi 13T Pro

Spannende, neue Smartphones

Xiaomi 13T und Xiaomi 13T Pro

Auf dem Xiaomi Launch-Event in Berlin wurden die beiden neusten Modelle des chinesischen Herstellers vorgestellt. Das Xiaomi 13 T und das Xiaomi 13T Pro haben einiges zu bieten und das, zu einem vergleichsweise günstigen Preis. […]

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Achtung Abzocke

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor Dienstleistern, die über deren Internetseiten die Beantragung von Führungszeugnissen, Nachsendeaufträgen oder Schufa-Bonitätsauskünften anbieten. Diese Dokumente können direkt online beantragt werden, ohne dass teure Dienstleister in Anspruch genommen werden müssen. Häufig gibt es dort nicht einmal einen Mehrwert. […]