Legale und illegale Kopien – Entwurf des neuen Urheberrechts verabschiedet

Legale und illegale Kopien - Entwurf des neuen Urheberrechts verabschiedet

Nachdem im Jahr 2003 der sogenannte erste Korb des Urheberrechts novelliert wurde, hat das Bundeskabinett nun den zweiten Korb des Entwurfs verabschiedet. Im Jahr 2007 soll das neue, bereits viel kritisierte Gesetz in Kraft treten, wenn der Bundestag es in der jetzigen Form verabschiedet. Für die Verbraucher ändert sich dann nicht viel, auch nicht an dem schmalen Grad zwischen legalen und illegalen Kopien.

Anzahl der Kopien entscheidend

Schnell mal eine Musik-CD für den CD-Player im Auto zu vervielfältigen ist erlaubt, jedoch nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Zwanzig dieser Kopien wären bereits zu viel, die Anzahl der Kopien von einem Datenträger muss gering sein. Und wird der Kopierschutz, mit dem inzwischen die meisten CDs und DVDs geschützt sind, ausgetrickst, befindet sich der Verbraucher auf dem potenziellen Weg in das Gefängnis mit einer Haftdauer von bis zu einem Jahr. Eine geplante Bagatellklausel, die bei wenigen dieser Kopien zum privaten Gebrauch Straffreiheit gewähren sollte, wurde aus dem Entwurf gestrichen. Ausser Frage steht, dass zum Beispiel in Internet-Tauschbörsen angebotene Inhalte, die illegale Vervielfältigungen sind, nicht heruntergeladen werden dürfen. Und wie das eben so ist, auch in diesem Fall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Wer mit (Schwarz-)Kopien sein Geld verdienen will oder andere aus reiner Freundlichkeit in großen Mengen damit versorgt, macht sich auch weiterhin uneingeschränkt strafbar. Die Vervielfältigung, der Verkauf oder das Bereitstellen zum Download kopiergeschützter Filme, Musik oder anderer Daten ist und bleibt illegal. Bis zu fünf Jahre Haft werden mit solchen Machenschaften riskiert. Das ist eine lange Zeit, mit der sicherlich besseres anzufangen ist.

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