ARD und ZDF im Internet – Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen

ARD und ZDF im Internet - Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen

In Dresden berieten die Ministerpräsidenten der Länder in den letzten beiden Tagen abschließend über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit der 12. Aktualisierung des Rundfunkstaatsvertrags sollen die Vorgaben der EU-Kommission erfüllt werden. Für neue aus den Rundfunkgebühren finanzierte Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunksendeanstalten verlangt die EU-Kommission nach ein Prüfverfahren. Das soll die öffentlich-rechtlichen und somit gebührenfinanzierten von anderen Angeboten abgrenzen, die sich selbst finanzieren müssen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) betreffen insbesondere die Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Gestern wurden die Änderungen beschlossen, jedoch wird der neue Vertrag erst im Dezember unterzeichnet werden. Bis dahin sollen weitere Gespräche mit der EU-Kommission geführt werden, um die korrekte Umsetzung derer Vorgaben sicherzustellen. Die 12. Aktualisierung des Rundfunkstaatsvertrags soll im Frühjahr 2009 in Kraft treten und alle angestrebten Maßnahmen bis zum Jahr 2010 durchgeführt worden sein.

Der neue Gesetzestext verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender, nur sendungsbezogene Inhalte online zu stellen, die nicht presseähnlich sein dürfen. Zudem dürfen Sendungen und programmbegleitende Inhalte nur sieben Tage auf den Webseiten in dem Internet angeboten werden und müssen dann von der Webseite entfernt werden. Für sportliche Großereignisse wird eine Frist von 24 Stunden gelten.

Alle neuen und später auch die bestehenden Internet-Angebote müssen in dem sogenannten Drei-Stufen Test überprüft werden. Der soll sicherstellen, dass die Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen, publizistisch wertvoll und finanzierbar sind. Diese Prüfungen sollen die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten übernehmen. Meinungen von außen sollen die Gremien ebenfalls einholen, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf den Markt.

Betreiber der nicht gebührenfinanzierten Angebote, wie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßen die neue Regelung, sind jedoch nicht völlig zufrieden. Die öffentlich-rechtlichen Sender äußerten sich hingegen nicht erfreut. Sie beklagen enge Grenzen für ihre Internetauftritte und sehen hohe Kosten für die Umsetzung der Regelungen auf sich zukommen.

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