Urteil – Kosten beim Online-Ticketkauf müssen transparent sein

Urteil Online-Ticketkauf

Ein Unternehmen hatte in dem Internet Tickets für eine Bühnenshow beworben. Die Werbeaussage lautete: ` Tickets ab 19,90 Euro´. Jedoch wurde in einem Sternchentext an dem Ende der Internetseite darauf hingewiesen, dass zusätzlich eine Vorverkaufsgebühr von 15 Prozent des Preises sowie eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,- € anfiel.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen strengte ein Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen an und das Landgericht Hamburg gab den Verbraucherschützern Recht. Auch wenn die Tickets zu einem Preis von 19,90 € an der Abendkasse erhältlich seien, sei die Aussage in dem Internet nicht richtig. Der Verbraucher erwarte, die in dem Internet erhältlichen Karten auch zu diesem Preis erwerben zu können. Ein Sternchentext am Seitenende sei nicht ausreichend, weil interessierte Verbraucher diesen eventuell nicht lesen, sondern gleich auf den Bestelllink klicken. Die so erfolgten Preisangaben seien eine irreführende geschäftliche Handlung.

Landgericht Hamburg, Aktz.: 315 O 17/19 vom 18.06.2009

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Sixth Generation – Weg für den Mobilfunkstandard der Zukunft geebnet

Sixth Generation

Weg für den Mobilfunkstandard der Zukunft geebnet

Während an vielen Orten bis jetzt nicht einmal das 5G-Netz ausgebaut ist, ist die nachfolgende Mobilfunkgeneration bereits in Planung. Die Sixth Generation (6G) soll einen bis zu hundertfach höheren Datendurchsatz ermöglichen. Bis das 6G-Netz allerdings verfügbar ist, werden noch einige Jahre vergehen. […]

Teurer Facebook-Post –  insgesamt 10 000 Euro wegen Badewannenfoto

Teurer Facebook-Post

Insgesamt 10 000 Euro wegen Badewannenfoto

Ein Facebook-Post vor Jahren, den der Verfasser bereits längst vergessen hatte, kostet diesen jetzt insgesamt 10 000 Euro. Denn nachdem der Künstler, der das Foto erstellte, klagte, bestätigte das OLG Köln die Urheberrechtsverletzung. Auch eine Verfassungsbeschwerde scheiterte. […]