Denic ändert Richtlinie – Ein- und zweistellige .de-Domains möglich

Denic ändert Richtlinie - Ein- und zweistellige .de-Domains möglich

Eine Domain, wie es beispielsweise telespiegel.de eine ist, durfte bisher laut Satzung der DENIC, der zentralen deutschen Domain-Registrierungsstelle, aus nicht weniger als drei Zeichen bestehen. Damit sollten Probleme mit dem Fehler RFC 1535 vermieden werden, der in der Software der Domain Name Server besteht. Für den Autobauer VW war das ein Dilemma. Er fühlte sich gegenüber seinem Mitbewerber BMW benachteiligt, der für seine Kunden unter bmw.de erreichbar ist. Während das Landgericht Frankfurt die Klage von VW gegen die DENIC abwies, gab das Oberlandesgericht dem Autobauer recht. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil aus dem letzten Jahr vor wenigen Tagen. Daraufhin änderte die DENIC ihre Domainrichtlinie.

Am 23. Oktober um 9.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit fällt der Startschluss für die Registrierung neuartiger .de-Domains. Die dürfen nun nämlich auch ein- und zweistellig sein. Auch Domains, die nur aus Ziffern bestehen sind dann zugelassen. Es werden auch Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain (wie .de oder .eu) entsprechen, frei gegeben.Die Vergabe an die Interessenten erfolgt nach dem first-come-first-served-Prinzip. Anders ausgedrückt, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Die eingehenden Aufträge werden über eine eMail-Registrierungsschnittstelle verarbeitet. Ein elektronischer Zeitstempel, der im Millisekundenbereich arbeitet, gelte als Nachweis über die Reihenfolge der Eingänge, erklärte die DENIC. Einige wenige der neuen Domains werden besonders begehrt sein und wahrscheinlich innerhalb kurzer Zeit registriert werden. Andere, insbesondere die aus mehreren Ziffern bestehenden Domains, werden wohl weniger Interessenten haben.

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