Urteil – Auch irrtümlicher Verkaufspreis für Internet-Versandhandel bindend

Urteil Irrtum Kaufpreis

Ein Internetnutzer war auf ein erstaunlich günstiges Angebot aufmerksam geworden. In dem Online-Shop eines großen Versandhauses wurden Flachbildfernseher des Herstellers Philips mit einem Wert von je 1999,99 € für 199,99 € angeboten. Der Nutzer bestellte gleich zwei dieser Geräte zum Schnäppchenpreis von insgesamt 419,93 € inklusive Versandkosten.

Direkt nach dem Kauf wurde ihm seine Bestellung per Email bestätigt. Gegen Vorkasse würden ihm die Geräte geliefert, wurde dem Käufer nach einer Bonitätsprüfung schriftlich mitgeteilt. Der Kunde überwies den Betrag, doch der Onlineshop hatte inzwischen seinen Irrtum bemerkt und wollte die Flachbildfernseher nicht mehr zu diesem Preis ausliefern. Ein Mitarbeiter des Anbieters hatte die hochwertigen Geräte versehentlich mit dem zu niedrigen Preis gelistet.

Vor dem Amtsgericht Fürth hatte das aber keinen Bestand. Der Kunde war zu der Zahlung per Vorkasse aufgefordert worden und war dieser Forderung nachgekommen. Dadurch habe er das Kaufangebot angenommen und den Kaufvertrag abgeschlossen, die Ware gehöre nun ihm und zwar zu dem vereinbarten Preis. Denn dem Kunden sei das schriftliche Kaufangebot zugegangen, als dem Händler sein Versehen bereits aufgefallen war.

Amtsgericht Fürth, Aktz. 340 C 1198/08 vom 03.07.2008

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet
Urteil – Bei falscher Preisauszeichnung kein Kaufanspruch

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
KI-Fake News überschwemmen YouTube – Jugendliche massiv in Gefahr

KI-Fake News überschwemmen YouTube

Jugendliche massiv in Gefahr

YouTube und TikTok werden mit tausenden KI-Fake News-Videos überschwemmt. Eine RND-Recherche zeigt: Die Clips erreichen Millionen – und treffen besonders Jugendliche, die Social Media oft als einzige Nachrichtenquelle nutzen. […]

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten: Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten

Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Darf ein Mobilfunkanbieter Informationen über neu abgeschlossene Verträge an die Schufa melden – selbst wenn es sich nicht um Zahlungsstörungen handelt? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt und bestätigt: Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig. Doch was bedeutet das für Verbraucher, Unternehmen und die Praxis des Identitätsabgleichs? […]

Neuer Druck auf Verbraucher – 1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Neuer Druck auf Verbraucher

1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Trotz eines eindeutigen Urteils des BGH versucht das umstrittene Unternehmen 1N Telecom weiter, Geld von Verbrauchern einzutreiben. Teilweise über ein neu gegründetes Unternehmen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern den Forderungen zu widersprechen. […]

Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]