Falsche Gewinnversprechen – Rufnummernabschaltung und Rechnungslegungsverbot

Telefon

Seit einigen Wochen erhalten Verbraucher verstärkt unerwünschte Gewinnanrufe, teilt die Bundesnetzagentur mit. Mit einer Bandansage werde den Angerufenen mitgeteilt, die Rufnummer ihres Telefonanschlusses sei ausgelost worden. Ein `Audi Cabriolet im Wert von 25.000,- €´ warte nun auf seinen `glücklichen Gewinner´. Der Gewinn müsse nun nur noch unter der 0900-Rufnummer angefordert werden. Derartige Anrufe sind nicht nur frech, sie verstoßen auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In diesem Fall wurde zudem für eine 0900-Rufnummer geworben, ohne den Preis dieser Sonderrufnummer zu nennen. Die Bundesnetzagentur reagierte und ging gegen den Rufnummernmissbrauch vor. Die Behörde schaltete 16 Rufnummern ab, die mit dem Rufnummern-Spam in Verbindung stehen.

Zwei der drei betreffenden Unternehmen haben zwar ihren Sitz im Ausland, das ist aber für das Rechnungsstellungs- und Inkassoverbot unerheblich, das die Bundesnetzagentur verhängt hat. Die Verbindungen mit den Rufnummern dürfen also nicht in Rechnung gestellt und nicht eingetrieben werden. Bei den Rufnummern handelt es sich um die 0900 3-030120, -080110, -080810, -101331, -101335, -131010, sowie die 0900 5-120530, -120540, -120550, -120570, -120580, -120590, -703410, -703420, -703430, -703440. Die konkreten Zeiträume der angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassoverbote sind unter bundesnetzagentur.de in dem Bereich Verbraucher ->Rufnummernmißbrauch->Verbraucherinformationen->Maßnahmen zu finden.

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