Urteil – Auch Betrachten kinderpornographischer Internet-Inhalte ist strafbar

Urteil - Auch Betrachten kinderpornographischer Internet-Inhalte ist strafbar

Der spätere Angeklagte suchte in dem Internet gezielt nach Inhalten mit kinderpornografischem Inhalt. Ihm wurde zur Last gelegt, die Inhalte aufgerufen, betrachtet und sie so in sein Cache geladen zu haben. Das Internet-Cache ist ein Browser-Speicher auf dem genutzten Computer, der Kopien der angesehenen Dateien zwischenspeichert. Er dient dazu, dass einmal geladene Daten beim nächsten Betrachten nicht komplett neu geladen, sondern aus dem Cache wiederhergestellt werden können. Dem Angeklagten sei nicht bewusst gewesen, dass er automatisch eine Kopie der Datei auf dem Computer speichere, stellte zunächst das Amtsgericht Hamburg-Harburg fest. Er habe nicht vorgehabt, die Dateien zu speichern, sondern sie lediglich betrachtet und das, so erklärte das Amtsgericht, sei nicht strafbar, denn der Angeklagte sei nicht im Besitz der Dateien gewesen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft eine Revision veranlasste, widersprach das Hanseatische Oberlandesgericht dem Urteil und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. Der Begriff `Besitz´ müsse auch auf unkörperliche Gegenstände (körperliche Gegenstände sind beispielsweise Videokassetten) wie Internetdateien ausgeweitet werden. Die Dateien würden bei jedem Aufruf durch einen Internet-Nutzer vervielfältigt und stehen dem jeweiligen Nutzer und Betrachter im selben Umfang wie dem Anbieter zur Verfügung, führt das Gericht aus. Diese Kopie in dem flüchtigen Arbeitsspeicher des Nutzers entspreche dem Original. Der Nutzer allein habe unbeeinflusst durch den Anbieter in der Hand, wie er die Datei verwende. Die Strafbarkeit entsteht also nicht erst durch das Abspeichern, sondern bereits durch den Aufruf und das Betrachten der kinderpornografischen Datei.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Aktz. 2-27/09 (REV) vom 15.02.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]