Urteil – Rechtswidrige Einträge in das Internetforum eines Vereins

Urteil - Rechtswidrige Einträge in das Internetforum eines Vereins

Ein Internetforum soll dem Meinungsaustausch, der Diskussion und der Hilfestellung durch andere Nutzer dienen. In den meisten Fällen funktioniert die Kommunikation zwischen den Usern reibungslos. Kommt es dennoch einmal zu Streit und zu Verstößen gegen den guten Ton, können die Forum-Betreiber beziehungsweise deren Administratoren eingreifen.

In dem folgenden Fall wurden jedoch die Betreiber selbst beleidigt und zwar in einem solchen Ausmaß, dass Richter über das weitere Vorgehen entscheiden mussten. Der Kläger war ein Angelverein, der gegen ehemalige Mitglieder des Vereins vorgegangen war. Die Ex-Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach längerem Streit fristlos gekündigt worden war, hatten in dem Forum des Angelvereins den Vorstand des Vereins beschuldigt, Geld zu unterschlagen und dieses für private Zwecke zu verwenden. Das Verhalten des Vorstandes werde dazu führen, dass der Vorstand bald in das Gefängnis komme, posteten die Beklagten. Außerdem drohten die ehemaligen Mitglieder dem Vorstand mit Gewalt.

Die Richter gaben der Klage des Angelvereins statt. Sie stellten fest, dass die Aussagen in dem Internet-Forum rechtswidrig seien. Die Äußerungen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie verletzten den Verein in seinem geschützten Ansehen und in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Beklagten griffen durch ihre Forum-Beiträge in ungerechtfertigter Weise die Integrität des Vereins an. Derartige Aussagen müssen sie unterlassen, urteilte das Gericht.

Landgericht Hamburg, Aktz. 325 O 316/09 vom 19.02.2010

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