Urteil – Wikimedia Deutschland haftet nicht für Wikipedia-Inhalte

Urteil Wikipedia Haftung

Betreiber einer Webseite haben einiges zu bedenken, um ihr Angebot rechtssicher zu gestalten. Sie haften für fehlerhafte Aussagen, für Verletzungen des Markenrechts, des Persönlichkeitsrechts, kurz für die Inhalte ihrer Webseite. Die Frage, ob Wikimedia Deutschland für die Inhalte auf Wikipedia haftet, musste kürzlich das Landgericht Hamburg klären. Geklagt hatte ein ehemaliger Politiker, der sich durch einige Angaben in Wikipedia-Artikeln in seinem Persönlichkeitsrecht gestört wurde. Die betreffenden Artikel waren nur noch über die Versionshistorie und die Diskussionsseite des Artikels abrufbar. Er klagte gegen Wikimedia Deutschland. Der eingetragene Verein, der sich aus Spendengeldern finanziert, ist die deutsche Corporation der amerikanischen Wikimedia Foundation. Die betreibt unter wikipedia.com ein Online-Lexikon, das von den Usern selbst gestaltet wird. Die deutsche Wikipedia-Version ist unter de.wikipedia.com abrufbar. Unter wikipedia.de findet sich hingegen nur eine Einstiegsseite.

Betreiber des Wikipedia, auch der deutschen Fassung, sei die amerikanische Wikimedia Foundation. Auch die Tatsache, dass Wikimedia Deutschland Administratoren für Wikipedia ausbilde, ändere daran nichts. Die Suche über wikipedia.de erleichtere lediglich den Zugang. Das Internet-Lexikon ist aber über die amerikanische Domain wikipedia.org abrufbar. Für Betroffenen bedeutet das, dass sie sich im Falle eines Rechtsstreit an die amerikanische Wikimedia Foundation halten müssen. Ein Rechtsstreit über die Landesgrenze hinaus ist jedoch wesentlich aufwändiger zu führen.

Landgericht Hamburg, Aktz. 325 O 321/08 vom 26.03.2010

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