Rechtlicher Rahmen für die De-Mail – Kabinett beschloss Gesetzentwurf

Gestzesentwurf De-Mail

Einfach wie Email und sicher wie Briefpost soll sie sein, die De-Mail, die Anfang 2009 von der Bundesregierung beschlossen wurde und ab 2011 von den Bürgern genutzt werden soll. (telespiegel-News vom 05.02.2009) Der Service soll ein Kommunikationsmittel zur rechtssicheren Übertragung von Dokumenten über das Internet sein. Grundsätzlich ist sie ein Email-Dienst, jedoch mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die einen vertrauenswürdigen Dienst garantieren sollen.

Einerseits bietet die Deutsche Post ihr Produkt E-Postbrief an (telespiegel-News vom 14.07.2010), andererseits können sich Interessenten bereits seit einigen Wochen für die De-Mail bei den ausführenden Anbietern Web.de, GMX und t-online.de registrieren. Die melden bereits 700.000 Vorabregistrierungen. Jedoch sind die Vorgaben noch nicht geklärt, nach denen die Unternehmen ihren De-Mail-Dienst anbieten dürfen.

Den gesetzlichen Rahmen soll das De-Mail-Gesetz bilden. Es soll für eine einheitliche Regelungen darüber sorgen, was die Mindestanforderungen an einen sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch sind und für ein geregeltes Verfahren sorgen, wie diese Mindestanforderungen, die für alle künftigen De-Mail-Provider in gleicher Weise gelten werden, wirksam überprüft werden. So drückte es der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière aus. Die Bundesregierung habe heute den von dem Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen, heißt es in einer Mitteilung.

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