Urteil – Keine Warenbestellung in kurzem Telefonat

Urteile

In dem Versandhandel gebe es schwarze Schafe, die nach einem Telefonat versuchen, Verbrauchern eine Warenbestellung unterzuschieben, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Händler spekulierten darauf, dass der Empfänger die Rechnung bezahlte, weil er sich nicht mehr genau an den Anruf erinnern könne und Ärger vermeiden wolle. Offensichtlich handelt es sich bei dem Versandhändler, gegen den der Verband vor Gericht, zog um einen solchen Fall.

Das besagte Unternehmen handelt mit Münzen und Medaillen. Es rief einen Verbraucher an und verschickte danach eine Medaille samt einer Rechnung. Das Telefonat dauerte nur etwa eineinhalb Minuten. Der Kunde sei aber mit der Zusendung einverstanden gewesen, argumentierte das Unternehmen vor Gericht. Der Verbraucher konnte sich jedoch nicht an den Anruf erinnern. Er war sich aber sicher, nichts bestellt zu haben.

Es sei ausgeschlossen, dass der Verbraucher während des kurzen Telefonats eine freie Entscheidung darüber treffen konnte, ob er mit der Zusendung der Medaille und den Bedingungen einverstanden sei, erklärten die Richter. Solche Telefonate seien eher eine Überrumplung der Verbraucher und eine unzumutbare Belästigung.

Landgericht Hildesheim, Aktenzeichen 11 O 42/09 vom 05.05.2010
Das Urteil war zum Zeitpunkt der redaktionellen Bearbeitung nicht rechtskräftig.

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