
Ein eBay-Mitglied klagte gegen einen Verkäufer, der einen Whirlpool zum Verkauf angeboten hatte. Der Käufer hatte die angebotene Sofort-Kauf-Option genutzt und den Pool dadurch für nur 1,- € ersteigert. Kurz darauf sendete ihm der Verkäufer eine Email, in der er erklärte, ein Mitarbeiter habe das Angebot versehentlich mit einer Sofort-Kauf-Option statt mit einem Startpreis von 1,- € eingestellt. Das sei ein Irrtum gewesen und deshalb sei der Verkauf nicht gültig. Der Käufer akzeptiere dies jedoch nicht, sondern verlangte die Herausgabe des Whirlpool zum Sofort-Kauf-Preis von 1,- € und verklagte den Verkäufer schließlich. Die Anfechtung des Kaufvertrags sei wirksam, urteilte der Richter, denn der Verkäufer habe den Irrtum in seiner eMail glaubhaft erklärt. Der Whirlpool, der einen tatsächlichen Wert von 8.000,- € hat, hätte auch mit einem Startpreis von 1,- € unter seinem Wert verkauft werden können, führte der Richter weiter aus. Dies wäre jedoch eine andere Situation gewesen.
Landgericht Köln, Aktz.: 18 O 150/10 vom 30.11.2010
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