Urteil – Strafbarer Besitz kinderpornografischer Dateien trotz Unkenntnis

Urteil

Es ist hinlänglich bekannt, dass der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nicht erlaubt ist. Wer sich dennoch derartige Dateien aus dem Internet lädt oder aus anderen Quellen auf dem Computer speichert hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Was aber ein Computernutzer zu erwarten hat, wenn diese Dateien unabsichtlich und ohne sein Wissen auf seine Festplatte gelangen, machte das Oberlandesgericht Oldenburg deutlich. Ein 36 Jahre alter Mann hatte nach eigenen Angaben auf einem Flohmarkt etwa 50 CD-Datenträger gekauft. Er überspielte die darauf gespeicherten Dateien auf seinen Computer und gab später auch einige der CDs an einen Dritten weiter. Bei der Kopie der Dateien seien ihm einige kinderpornografische Inhalte aufgefallen, erklärte er vor Gericht. Diese Inhalte habe er gelöscht und die entsprechenden CDs vernichtet. Die übrigen habe er ungeprüft überspielt und gespeichert. Er hielt es aber für möglich, dass sich weitere solcher Inhalte darunter befanden. Mehrere Monate später fand man 37 kinderpornografische Bilddateien und 5 kinderpornografische Videodateien auf seinem Computer, die offenbar von den CDs stammten.

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie voraussetze, die Kinderpornografie vorsätzlich sich oder anderen zugänglich machen zu können. Der Vorsatz könne sowohl ein direkter als auch ein bedingter Vorsatz sein. Um einen direktem Vorsatz handele es sich wenn derjenige weiß, dass er kinderpornographisches Material besitze. Wenn er das allerdings nur für möglich halte, es aber billigend in Kauf nehme, handele er mit bedingtem Vorsatz.

Sei jemand unwissentlich, und damit nicht vorsätzlich, in den Besitz der Kinderpornografie gekommen, handele er dann strafbar, sobald er erkenne oder es billigend für möglich halte und das Material dennoch behalte. Straflos könne nur ausgehen, wer das Material in diesem Fall vernichte oder bei einer Behörde abliefere. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Der Mann kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen je 15,- € davon und es wurden sein Computer und die Datenträger eingezogen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Aktz. 1 Ss 166/10 vom 29.11.2010

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Malware - Minecraft-Mods klauen Nutzerdaten

Malware

Minecraft-Mods klauen Nutzerdaten

Minecraft-Fans luden vermeintliche Cheat-Tools für Launcher wie Oringo, Funnymap oder Porlar herunter – tatsächlich handelte es sich um getarnte Malware. Nach der Installation aktivieren die JAR-Dateien ein .NET-Stealer-Modul, das Minecraft-, Microsoft-, Discord- und Telegram-Accountdaten abgreift und über einen Discord-Webhook an die Angreifer sendet. […]

Schluss mit der Werbefreiheit – WhatsApp führt Werbeanzeigen ein

Schluss mit der Werbefreiheit

WhatsApp führt Werbeanzeigen ein

In der Rubrik „Aktuelles“ auf WhatsApp wird bald Werbung erscheinen. Nach jahrelangen Spekulationen ist es jetzt Gewissheit, dass der Meta-Konzern die Werbefreiheit des beliebtesten Messengers weltweit beendet. Bereits in den nächsten Monaten soll die Werbung erscheinen. […]

Endlich schnelles Internet im Zug? – Kooperation soll Netz verbessern

Endlich schnelles Internet im Zug?

Kooperation soll Netz verbessern

Ein neues Forschungs- und Entwicklungsprojekt, bei dem alle vier Netzbetreiber Deutschlands mit der Deutschen Bahn zusammenarbeiten, soll das Netz im Zug endlich deutlich verbessern. Denn bisher müssen Reisende meist auf schnelles Internet verzichten. Das soll sich in Zukunft ändern. […]

Bitcoins im Millionenwert – die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Bitcoins im Millionenwert

Die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Seit mehr als elf Jahren sucht ein Brite auf einer Mülldeponie nach seiner alten Festplatte. Denn auf dieser soll sich ein Vermögen in Höhe von aktuell mehr als 700 Millionen Euro befinden. Jetzt wird die Geschichte von Howell und seiner Suche nach der Bitcoin-Wallet sogar verfilmt. […]

Komfort-Features im Festnetz entfallen – Telekom streicht Funktionen

Komfort-Features im Festnetz entfallen

Telekom streicht Funktionen

Die Telekom streicht gleich mehrere Features aus ihrem Online-Telefoniecenter. Festnetz-Kunden können ab Mitte Juni nicht mehr auf bestimmte Komfort-Funktionen, wie beispielsweise die Blockierung einzelner Rufnummern oder den automatischen Rückruf zurückgreifen. […]