Urteil – Strafbarer Besitz kinderpornografischer Dateien trotz Unkenntnis

Urteil

Es ist hinlänglich bekannt, dass der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nicht erlaubt ist. Wer sich dennoch derartige Dateien aus dem Internet lädt oder aus anderen Quellen auf dem Computer speichert hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Was aber ein Computernutzer zu erwarten hat, wenn diese Dateien unabsichtlich und ohne sein Wissen auf seine Festplatte gelangen, machte das Oberlandesgericht Oldenburg deutlich. Ein 36 Jahre alter Mann hatte nach eigenen Angaben auf einem Flohmarkt etwa 50 CD-Datenträger gekauft. Er überspielte die darauf gespeicherten Dateien auf seinen Computer und gab später auch einige der CDs an einen Dritten weiter. Bei der Kopie der Dateien seien ihm einige kinderpornografische Inhalte aufgefallen, erklärte er vor Gericht. Diese Inhalte habe er gelöscht und die entsprechenden CDs vernichtet. Die übrigen habe er ungeprüft überspielt und gespeichert. Er hielt es aber für möglich, dass sich weitere solcher Inhalte darunter befanden. Mehrere Monate später fand man 37 kinderpornografische Bilddateien und 5 kinderpornografische Videodateien auf seinem Computer, die offenbar von den CDs stammten.

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie voraussetze, die Kinderpornografie vorsätzlich sich oder anderen zugänglich machen zu können. Der Vorsatz könne sowohl ein direkter als auch ein bedingter Vorsatz sein. Um einen direktem Vorsatz handele es sich wenn derjenige weiß, dass er kinderpornographisches Material besitze. Wenn er das allerdings nur für möglich halte, es aber billigend in Kauf nehme, handele er mit bedingtem Vorsatz.

Sei jemand unwissentlich, und damit nicht vorsätzlich, in den Besitz der Kinderpornografie gekommen, handele er dann strafbar, sobald er erkenne oder es billigend für möglich halte und das Material dennoch behalte. Straflos könne nur ausgehen, wer das Material in diesem Fall vernichte oder bei einer Behörde abliefere. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Der Mann kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen je 15,- € davon und es wurden sein Computer und die Datenträger eingezogen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Aktz. 1 Ss 166/10 vom 29.11.2010

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Sammelklage gegen Meta – bis zu 10 000 Euro Schadenersatz möglich

Sammelklage gegen Meta

Bis zu 10 000 Euro Schadenersatz möglich

Wer Instagram oder Facebook nutzt, hat jetzt die Möglichkeit, bis zu 10 000 Euro zu erhalten. Denn Verbraucherschützer haben gegen Meta eine Sammelklage eingereicht, der sich jeder anschließen kann. Der Vorwurf lautet auf rechtswidrige Datensammlung. […]

Passwortmanager im BSI-Check – wie sicher sind die digitalen Tresore?

Passwortmanager im BSI-Check

Wie sicher sind die digitalen Tresore?

Zehn Passwortmanager wurden vom BSI untersucht. Dabei konnten Sicherheitsmängel festgestellt werden. Trotz Verbesserungsbedarf empfiehlt die Behörde die Nutzung. Hersteller sollten künftig transparenter werden, um Vertrauen und Sicherheit zu stärken. […]

Dezember-Update für Windows 11 – User erhalten 16 neue Funktionen

Dezember-Update für Windows 11

User erhalten 16 neue Funktionen

Microsoft liefert mit seinem Update im Dezember für Windows 11 eine breite Palette neuer Features. So dürfen sich User auf eine komfortablere Verwaltung verbundener Geräte, einen verbesserten Dunkelmodus sowie neue KI-Features freuen. […]

Enkeltrick-Masche – Netzwerk mit 3.500 Rufnummern abgeschaltet

Enkeltrick-Masche

Netzwerk mit 3.500 Rufnummern abgeschaltet

Ein europaweites Netzwerk von über 3.500 Betrugsrufnummern ist zerschlagen – ein bedeutender Schlag gegen Enkeltrick-Banden, falsche Polizeibeamte und Cybertrading-Betrüger. Die Operation Herakles zeigt, wie moderne Strafverfolgung Täter dort trifft, wo es weh tut: bei ihrer Infrastruktur. […]

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da – das bietet das neue Flaggschiff

Das Xiaomi POCO F8 Ultra ist da

Das bietet das neue Flaggschiff

Xiaomi hat sein neuestes Flaggschiff auf den Markt gebracht. Das POCO F8 Ultra bietet ein Triple-Kamera-System, einen neuen Hochleistungsprozessor, zahlreiche KI-Funktionen und einen starken Akku. Insgesamt bietet das Smartphone ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. […]

Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]