116 117 – Bundeseinheitliche Rufnummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst

116 117 - Bundeseinheitliche Rufnummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ab heute gilt im gesamten Bundesgebiet für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eine einheitliche Rufnummer. Unter der Servicerufnummer 116 117 können Patienten bzw. Angehörige außerhalb der Sprechstunden kostenfrei einen Arzt rufen. Dieser Service steht einheitlich für alle Krankenversicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Verfügung und ist für Anrufe aus dem Festnetz und aus allen deutschen Mobilfunknetzen kostenlos erreichbar. Eine Ortsvorwahl muss nicht vorangestellt werden. Die Notfallnummer löst damit eine regionale Vielfalt von über 1.000 verschiedenen Telefonnummern ab, unter denen bisher in den Gemeinden der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar ist.

Die Nummer wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ihren Landesverbänden genutzt, um Anrufer direkt zum regionalen ärztlichen Bereitschaftsdienst weiterzuleiten. Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger eine für ihre Region gültige Rufnummer wählen, die zum Teil sogar täglich wechselt. Durch die kostenfreie Servicenummer kann im Notfall nun jeder von jedem Ort in Deutschland einen Arzt unter der 116 117 erreichen. Als einfach zu merkende Rufnummer soll nach Willen einiger Politiker und der Kassenärztlichen Vereinigung jetzt auch europaweit eingeführt werden, um Menschen im Krankheitsfall schnell Hilfe zukommen zu lassen.

Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass bei Lebensgefahr wie bei Herzanfällen oder Unfällen nach wie vor die Notrufnummer 112 gilt. Die Service-Nummer 116 117 ist für Menschen gedacht, die nachts oder außerhalb von üblichen Sprechstunden akut erkranken und dringend einen Arzt benötigen. Alle bisher regional gültigen Rufnummern sollen vorerst bestehen bleiben. Sie werden auf die neue Rufnummer umgeleitet.

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Weitere 116 Rufnummern (telespiegel News vom 16.06.2010)

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