Unerwünschte Weihnachtsgeschenke – Tipps zum Verkauf über das Internet

Ratgeber Verkauf über das Internet

Die letzten Tage vor Weihnachten haben viele zum Einkauf von Geschenken genutzt. Auch der Onlinehandel konnte in dieser Zeit besonders hohe Umsätze verzeichnen. Doch nicht alle Geschenke machen den Beschenkten froh. Laut dem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom werden nur 18 Prozent der Deutschen ihre Geschenke behalten, wenn sie ihnen nicht gefallen. Rund 42 Prozent der Deutschen werden unerwünschte Geschenke in stationären Geschäften umtauschen. Etwa 15 Prozent werden sie weiter verschenken, aber mehr als 4 Millionen Deutsche planen, ihre erhaltenen Weihnachtsgeschenke über das Internet zu verkaufen. Bei Ankauf-Plattformen wie WirKaufens.de oder Amazon Trade-In, über Anzeigen-Portale wie dhd24.com oder eBay Kleinanzeigen und über Auktionsplattformen wie eBay und Hood.de können Dinge online angeboten werden. Der Branchenverband gibt Verbrauchern für den Verkauf über das Internet einige Tipps.

Dazu zählt, Markenrechte und Urheberrechte zu beachten, zum Beispiel keine Plagiate anzubieten und Bilder sowie Texte nicht von anderen zu kopieren. Es sollten zu der Ware wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, denn Beschönigungen oder verschwiegene Mängel führen oft zu mehr als einem schlechten Gewissen. Um nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Ware haften zu müssen, sollte die mit einem versicherten Versand verschickt werden. Der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft„ führt schließlich dazu, dass der Verkäufer auch als Privatperson nicht die gesetzliche Gewährleistung übernehmen muss. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht müssen private Verkäufer ohnehin nicht einräumen.

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