Entscheidung des BGH – Autocomplete-Funktion von Google

Bundesgerichtshof entschied über Haftung durch Google für Autocomplete-Ergebnisse

Die Autocomplete-Funktion ist eine Suchwortergänzung der Suchmaschine Google. Gibt ein Nutzer in das Suchfeld einen Begriff ein, werden ihm dazu Suchvorschläge angezeigt. Welche Worte die Autocomplete-Funktion anbietet, ist von einem durch Google entwickelten Algorithmus abhängig. Unter anderem wird dafür die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Begriffe einbezogen.

Ein Unternehmen hatte gegen Google geklagt, weil die Autocomplete-Funktion seinen Namen in Verbindung mit den Begriffen „Scientology“ und „Betrug“ anzeigte. Die Aktiengesellschaft vertreibt im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika und behauptete, es bestehe kein Zusammenhang zwischen ihr und Scientology. Auch sei ihr kein Betrug vorzuwerfen. Aus keinem der Google-Suchergebnisse sei eine solche Verbindung ersichtlich. Der Kläger sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht und dem geschäftlichen Ansehen verletzt. Er verlangte, dass Google die entsprechenden Suchvorschläge entfernt.

Das Landgericht Köln (28 O 116/11) und das Oberlandesgericht Köln (15 U 199/11) wiesen die Klage des Unternehmens ab. (telespiegel-News vom 18.10.2012) In der Revision entschied der Bundesgerichtshof nun jedoch für die Firma. Die Autocomplete-Funktion von Google kann, wie in diesem Fall, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen, erklärte der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Jedoch hafte der Suchmaschinenbetreiber nicht automatisch für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge. Erst wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt habe, sei er dafür verantwortlich. Weist ihn ein Betroffener auf die rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, sei der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 269/12 vom 14.05.2013

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