Urteil – Automatische Vervollständigungsfunktion von Suchmaschine nicht rechtswidrig

Automatische Vervollständig von Google und Co laut Urteil nicht rechtswidrig

Die Betreiber eines Direktvertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika hatten festgestellt, dass bei der Eingabe ihres Namens in eine Internet-Suchmaschine Suchvorschläge angezeigt wurden, die unter anderem die Begriffe „Betrug„ und „Scientology“ enthielten. Die Geschäftsleute vermuteten dahinter eine Manipulation durch Wettbewerber zur Schädigung ihres Ansehens. Sie erwirkten eine einstweilige Verfügung und klagten gegen den Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung und Schadensersatz.

Bei der sogenannten AutoComplete-Funktion handelt es sich um Suchvorschläge auf der Basis eines Algorithmus, der unter anderem die bisherigen Suchanfragen der Nutzer einbezieht. Den in der Autovervollständigung wiedergegebenen Wortkombinationen sei keine eigenständige inhaltliche Aussage der Suchmaschine zu entnehmen, urteilte bereits das Landgericht Köln (Aktz. 28 O 116/11). Das Oberlandesgericht Köln war ebenfalls dieser Meinung. Der Suchmaschinenbetreiber hafte nicht für die in der Autovervollständigung angezeigten Begriffe.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ das Gericht eine Revision zu.

Oberlandesgericht Köln, Aktz. 15 U 199/11 vom 10.05.2012

Update vom 14.05.2013

Entscheidung des BGH – Autocomplete-Funktion von Google

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]