Steuern sparen – PC, Internet, Telefon, Handy sind absetzbar

Steuern sparen - PC, Internet, Telefon, Handy sind absetzbar

Der 31. Mai ist jährlich der Stichtag, an dem Berufstätige ihre Einkommensteuererklärung für das Vorjahr abgeben müssen. Der Branchenverband BITKOM weist darauf hin, dass für private Geräte wie Computer und Smartphones sowie für Internet- und Telefonanschlüsse steuermindernde Werbungskosten geltend gemacht werden können. Voraussetzung sei, dass der Arbeitnehmer diese beruflich nutze.

Werden private Computer, Smartphones und ähnliche Geräte sowie entsprechende Peripheriegeräte und Software auch in einem erheblichen Umfang beruflich genutzt, können die Anschaffungskosten steuermindernd sein. Dazu müssen Berufstätige die tatsächliche Nutzung über drei Monate nachweisen oder eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Ist die berufliche Nutzung nicht auf diese Weise nachweisbar, aber schlüssig und erheblich, geht das Finanzamt von einer 50/50-Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung aus. Anschaffungskosten über einem Betrag von 410 Euro werden dabei steuerlich über drei Jahre aufgeteilt abgegolten. Ausnahmen sind hier Faxgeräte (sechs Jahre) und Handys bzw. Smartphones (fünf Jahre). Zusätzlich können Arbeitgeber Rechnungen für Verbrauchsmaterialien wie Papier als Werbungskosten geltend machen.

Kosten für PC- und Softwarefortbildungen sind ebenfalls steuerlich relevant, wenn der Arbeitnehmer die dort erworbenen Fähigkeiten beruflich einsetzt. Eine Teilnahmebescheinigung oder/und eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist Voraussetzung. Auch in diesem Zusammenhang anfallende Kosten für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand sind absetzbar.

Ein weiterer Bereich, Steuern zu sparen, sind Telefon- und Internetkosten. Denn auch diese sind für Arbeitnehmer bei beruflicher Nutzung Werbungskosten. Bei Internetkosten sind 50 % absetzbar, bei Telefonkosten muss der Arbeitnehmer den beruflichen Anteil schriftlich nachweisen (z. B. Einzelverbindungsnachweis), anderenfalls erkennt das Finanzamt pro Anschluss maximal 20 % der Telefonrechnung bei einer Höchstsumme von 20 Euro pro Monat an. BITKOM weist außerdem darauf hin, dass nach neuester Rechtsprechung auch private Telefonkosten für Zeiten absetzbar sind, die der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen länger als eine Woche von seiner Familie getrennt ist.

Neben diesen Möglichkeiten, die Steuerlast durch Werbungskosten zu reduzieren, werden auch Kosten für soziale Netzwerke wie Xing anerkannt. Voraussetzung ist, dass es sich um ein rein berufliches Profil bzw. ein Profil zur Karriereunterstützung handelt.

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