Verbraucherschutz – Bundestag beschloss Gesetzesänderungen

Deckellung der Kosten fuer Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag eine Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen. Durch die Neuregelungen sollen Verbraucher künftig besser vor unter anderem Massenabmahnungen und unlauterer Telefonwerbung geschützt werden. Auch soll es Änderungen für das Inkassowesen geben. Bisher berechneten von der Musik- und Filmindustrie beauftragte Anwaltskanzleien bei Urheberrechtsverstößen durchschnittlich etwa 800,- € Gebühren für eine Abmahnung. Künftig sollen für die erste Abmahnung maximal 155,30 € berechnet werden dürfen. das soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien durch Massenabmahnungen bereichern. Außerdem sollen die Kanzleien ihre Forderungen künftig genau aufschlüsseln müssen.

Ein weiterer Punkt ist die unlautere Telefonwerbung. Am Telefon geschlossene Verträge können von den Verbrauchern binnen einer mindestens vierzehntägigen Frist schriftlich oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Vertragsabschluss über Gewinnspiele aber sollen künftig nicht ohne eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers gültig sein. Unerlaubte Werbeanrufe sollen künftig mit bis zu 300.000,- € Bußgeld geahndet werden. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000,- €. Für Inkassounternehmen sollen ebenfalls strengere Regelungen gelten. Auch die Obergrenze für Bußgelder soll in diesem Bereich erheblich angehoben werden.

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