Android mit Google Apps – Googles geheime Bedingungen an die Gerätehersteller

Android mit Google Apps Googles geheime Bedingungen an die Gerätehersteller

Innerhalb kurzer Zeit hat sich das unter anderem von Google initiierte mobile Betriebssystem Android zu dem am weitesten verbreiteten Smartphone-Betriebssystem entwickelt. Im zweiten Quartal des Jahres 2013 war Android weltweit auf 187,4 Millionen Geräten installiert und hatte dadurch einen Marktanteil von 79,3 Prozent. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum lag der Marktanteil von Apples iOS bei 13,2 Prozent, der von Microsofts Windows Phone bei 3,7 Prozent. Das fanden Marktforscher von IDC heraus. Der große Erfolg von Android hängt auch mit damit zusammen, dass das Betriebssystem Open Source ist. Der Quellcode der Software ist frei zugänglich, die Software darf frei kopiert, modifiziert und verändert sowie unverändert weiterverbreitet werden. Die Gerätehersteller können ihre Hardware demnach mit einem frei verfügbaren und veränderbaren Betriebssystem ausstatten, für das sie keine Lizenzgebühren zahlen müssen und das sie beliebig anpassen können. Zumindest ist das theoretisch so.

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurden die Anforderungen bekannt, die Google an die Hersteller stellt, wenn diese ihre Hardware mit Android ausrüsten möchten. Wenn Android ohne Google Apps, wie etwa die Google Maps- und die YouTube-App, verwendet wird, gelten die Bedingungen nicht. Das „Mobile Application Distribution Agreement„ genannte Lizenzabkommen muss allerdings akzeptiert werden, wenn der Hersteller sein Gerät zusätzlich mit Google Apps ausliefern möchte. Andernfalls hätte es beispielsweise keinen Zugang zu Googles Play Store.

Die Bedingungen regeln unter anderem, dass alle Google Apps installiert sein müssen. Es ist den Herstellern nicht erlaubt, nur ausgewählte Google Apps zu installieren. Verknüpfungen zu der Google-Suche und dem Play Store müssen auf dem Homescreen zu finden sein, alle anderen dürfen nur eine Ebene weit entfernt sein. Die Apps können von den Kunden nicht deinstalliert, aber deaktiviert werden. Die Google-Suche muss als Standardsuchmaschine eingerichtet sein. Der Google Network Location Provider muss installiert und als Standarddienst für die Ortsdatenerfassung aktiviert sein. Über die Vereinbarung müssen die Hersteller Stillschweigen bewahren. Sie sind zudem an einige weitere Bedingungen gebunden.

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