Vorratsdatenspeicherung – Regierung überrascht mit Einigung

Vorratsdatenspeicherung – Regierung überrascht mit Einigung

Seit Jahren versuchen die Regierungen in Berlin, das Thema Vorratsdatenspeicherung in den Griff zu bekommen. Heute stellten Justizminister Heiko Maaß (SPD) und Innenminister de Maiziere (CDU) eine Einigung zur Gesetzesumsetzung vor. Es gilt als wahrscheinlich, dass diese Gesetzesinitiative Bundestag und Bundesrat passiert. Inhaltlich ist die Einigung überraschend, denn die Bundesregierung plant zwar eine verkürzte Vorratsdatenspeicherung, davon sind aber zum Beispiel E-Mails ausgenommen.

Lange Auseinandersetzungen um die Vorratsdatenspeicherung

Seit Jahren schwelt der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Vor fünf Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung gekippt, da diese nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die damalige Regierung aus CDU/CSU und FDP konnte sich nicht auf eine Neufassung einigen. Das vereinbarte jedoch die aktuelle große Koalition in den Koalitionsverhandlungen. Derweil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings europäisch überholt, denn der EuGH hat letztes Jahr die entsprechenden Vorgaben der EU gekippt. Nun wagen unter dem fadenscheinigen Argument der Terrorvorbeugung CDU/CSU und SPD einen neuen Vorstoß. Statt Vorratsdatenspeicherung heißt es nun etwas neutraler Höchstspeicherfrist.

Das enthält die Einigung zur Höchstspeicherfrist

Zukünftig sollen sogenannte Verkehrsdaten maximal zehn Wochen gespeichert werden. Dieses obliegt den Providern. Zu diesen unter der unscheinbaren Bezeichnung zusammengefassten Daten gehören die beteiligten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit der Kommunikation sowie bei Gesprächen über das Mobilfunknetz auch die Funkzelle bzw. im Internet die IP-Adressen. Die Geo-Angaben sollen nur verkürzt gespeichert werden dürfen. Außerdem sollen Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht wie Priester, Anwälte und Ärzte besonders geschützt werden. Auch Notfallanrufe sollen ausgenommen sein. Auf alle Daten dürfen die Behörden nur nach richterlichem Beschluss zugreifen.

Diese Einigung ist nur möglich, da beide Parteien auf das Einbeziehen von E-Mails verzichten. Die Speicherung von E-Mail-Daten hätte erneut gegen das Grundgesetz verstoßen. Allerdings bleibt zu erwarten, dass der heute vorgestellte Kompromiss wieder ein Fall für die Verfassungsrichter wird. Zu groß ist der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Zumal die Regierung bisher Argumente schuldig bleibt, welchen Vorteil in der Verbrechensbekämpfung diese Daten haben. Bisher gibt es keine belastbaren Daten, die diesen Zusammenhang darlegen. Im Gegenteil: Die Terroranschläge in Frankreich haben gezeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen Beitrag zur Prävention bietet. Statt dessen werden aber die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte (Art. 10: Post- und Fernmeldegeheimnis) massiv beschnitten.

Update 28.05.2015

Das beschriebene Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung wurde gestern durch das Bundeskabinett beschlossen, nun wird noch die Bestätigung durch den Bundesrat benötigt. Unterdessen haben bereits Grüne und FDP eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

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