Kostenfalle – Ortsgespräch für 2 Euro trotz Flatrate

Kostenfalle - Ortsgespräch für 2 Euro trotz Flatrate

Das hätte sich die Kundin von 1&1 nicht erträumen lassen. Auf ihrem Einzelverbindungsnachweis tauchten plötzlich rund 2 Euro Kosten für ein Ortsgespräch in Bonn auf. Nach Bericht des Bonner General-Anzeigers hatte die Frau mit der Stadtverwaltung telefoniert. Dabei fielen sowohl eine Grundgebühr als auch ein Minutentarif an, obwohl sie eine Festnetzflatrate bei 1&1 gebucht hatte.

Flatrate ist nicht gleich Flatrate

Der Fall eröffnet den Blick auf ein ärgerliches Kuriosum, das möglicherweise einer gerichtlichen Klärung bedarf. Denn Telefonie-Anbieter dürfen einzelne Rufnummern von einer Flatrate ausnehmen. Wie die Unternehmen ihre Tarife kalkulieren ist zunächst allein ihre Sache. Daher kommt es offenbar bei einigen Anbietern zu Ausnahmen von der Flatrate. Betroffen sind in der Regel Rufnummern, die verstärkt angerufen werden. Es gibt jedoch kein einheitliches Muster innerhalb von Ortschaften und bei verschiedenen Anbietern. So kann ein Anruf bei einem Unternehmen in Stadt A kostenlos sein, während für eine Leitung zu einer Zweigstelle in Stadt B besondere Kosten anfallen. Bei einem Anbieter kann der Anruf bei der Stadtverwaltung in einer Kommune kostenlos sein, während ein anderer Anbieter besondere Entgelte verlangt. Und nicht zuletzt: Ruft ein Telefonkunde bei einer Behörde in Stadt X an, können Gebühren anfallen, während bei einem Anruf bei einer anderen Behörde in der gleichen Stadt keine Kosten anfallen.

Kunden müssen das Kleingedruckte lesen

Die erste Frage lautet: Wer soll da noch durchsteigen? Die nächste Frage betrifft die Gebühren. Im vorliegenden Fall hatte 1&1 offenbar ein Verbindungsentgelt sowie ein Minutentarif veranschlagt, der über normalen Kosten von Ortstarifen liegt. So kann ein einfacher Anruf innerhalb eines Ortes trotz vorhandener Flatrate zur Kostenfalle werden.

Rechtlich sind solche Ausnahmen von der Flatrate grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen die Anbieter darauf hinweisen. Das geschieht in der Regel im Kleingedruckten wie zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen. Ein Ärgernis, denn am Ende erhält der Kunde nicht das, was er glaubt zu bezahlen. Zudem sind die Ausnahmen punktuell, sodass der Kunde bei jedem Anruf prüfen müsste, welche Tarife anfallen.

In letzter Konsequenz sind Gerichte gefragt. Denn es ist möglich, dass diese von Anbietern verlangen, bei Ausnahmen einer Flatrate, eine Bandansage mit den auflaufenden Kosten vorzuschalten, so wie es bei Service-Nummern der Fall ist. Die Bonner Stadtverwaltung dagegen ist unschuldig an der Misere. Sie ist nur eine Leidtragende der Flatrate-Ausnahmen. Offenbart steht die 1&1-Kundin nämlich nicht allein, denn die ehemalige Hauptstadt weist inzwischen auf ihrer Webseite darauf hin, dass bei Anrufen besondere Gebühren anfallen können. So wird ausgerechnet der heiße Draht für Bürger zum ungewollten und kostspieligen Abenteuer.

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