Radioverbot – UKW-Empfänger fliegen aus dem Handel

Radioverbot - UKW-Empfänger fliegen aus dem Handel

Fast schon heimlich zu später Stunden hat der Bundestag in der letzten Woche das Vierte Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht. Darin geht es um das scheinbar bedeutungslose Thema eines Verkaufsverbotes für UKW-Empfänger. Betroffen sind aber alle Bürger, die zumindest zeitweise Radio hören. Denn ab Juni 2018 dürfen reine UKW-Radios nicht mehr verkauft werden. Im Handel sind nur noch Geräte erlaubt, die DAB+ oder Internetradio empfangen können. Einen Trost haben Fans des UKW-Radios: Die DAB+-Geräte verfügen ebenfalls über die Möglichkeit, UKW-Sender wiederzugeben.

DAB+-Empfänger: Warum kommt es zur Gesetzesänderung?

DAB+ steht für ein neues Audioformat: Digital Audio Broadcasting. Das Plus im Namen deutet auf eine besonders klare und leistungsstarke Qualität hin. DAB+ wird zwar wie der Vorgänger DAB von Politik, Wirtschaft und Sender propagiert, von den Nutzern allerdings bisher wenig angenommen. Fast 90 Prozent aller Geräte in Deutschland sind noch immer analoge UKW-Empfänger und nur 8,2 Millionen reine DAB+-Geräte sind unter den insgesamt 150 Millionen Radiogeräten. Um die technische Entwicklung zu nachdrücklich flankieren und die im internationalen Vergleich geringe Verbreitung des digitalen Radios zu verbessern, hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Dieses beinhaltet die Vorgabe, dass Radioempfänger zukünftig über einen DAB-/DAB+-Empfänger oder/und über einen Tuner für Online-Radio samt Schnittstelle ins Internet verfügen müssen. Anders ausgedrückt bedeutet die Gesetzesänderung das Aus für den Verkauf von reinen UKW-Radios.

Was leisten DAB+-Geräte?

Ähnlich wie beim Digitalen Antennenfernsehen DVB-T2 HD ist DAB+ eine Technik, die weniger Sendekraft benötigt und dafür mehr Sender ausstrahlen kann. Zugleich ist die Qualität hörbar besser und die Sender können Datenpakte übertragen, sodass bspw. auch Album-Cover oder Nachrichtenschlagzeilen mitgeliefert und angezeigt werden können. Mit einer Schnittstelle ins Internet sind außerdem zusätzliche interaktive Funktionen möglich. DAB+ beinhaltet jedoch auch den UKW-Empfang, sodass Nutzer zunächst nicht auf ihre Formate und Technik verzichten müssen. Das ändert sich erst, wenn die Marktdurchdringung von DAB+ tatsächlich so relevant ist, dass die Sender wie geplant die UKW-Ausstrahlung in ca. zehn Jahren abschalten können. Ob dieses auch bei Sendern umstrittene Ziel realistisch ist, bleibt abzuwarten. Spätestens dann ist ein DAB+-Gerät für alle Sender erforderlich.

DAB+: ein Schlüssel sind Autoradios

Bisher sind nur in etwas mehr als drei Millionen Autos DAB+-Empfänger eingebaut. Durch die Gesetzesänderung wird auch die Automobilindustrie animiert, ihre Serienausstattung zu ändern. Allein damit dürfte es gelingen, DAB+ zu einer deutlich größeren Verbreitung zu verhelfen.

Mehr Informationen

Internetradio – Musik zum legalen Mitschnitt

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzungsrechtsverletzung – Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Nutzungsrechtsverletzung

Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Der Bundesgerichtshof hat einen Internetzugangsanbieter zur Einrichtung einer Internetsperre verpflichtet. Denn als Zugangsvermittler tragen seine Dienste zur Verletzung der Nutzungsrechte bei. Geklagt hatten Wissenschaftsverlage. […]

Revolutionär – Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Revolutionär

Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Der Hersteller Samsung hat ein neues Display vorgestellt, das die Smartphone-Welt revolutionieren könnte. Das spezielle Sensor-OLED-Display dient in seiner gesamten Fläche als Fingerabdrucksensor. Hierdurch soll unter anderem die Authentifizierung beschleunigt und verbessert werden. […]