Zahlungsverkehr – mehr Sicherheit, weniger Preisaufschläge

Zahlungsverkehr - mehr Sicherheit, weniger Preisaufschläge

Die Bundesregierung ist derzeit dabei, eine EU-Richtlinie (Zweite Zahlungsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Das laufende Gesetzgebungsverfahren würde Online-Zahlungen teilweise günstiger, aber auch sicherer machen. Es entfallen beispielsweise Preisaufschläge für das Zahlen per Kreditkarte. Die Vorgaben der EU müssen bis spätestens 18. Januars 2018 umgesetzt sein.

Die Situation: Zahlen per Kreditkarte ist teurer

Derzeit müssen Kunden mit einem Preisaufschlag leben, wenn sie im Internet beispielsweise mit Kreditkarte eine Ware zahlen oder Flüge buchen. Ähnliches ist teilweise beim Bezahlen von Paypal der Fall. Das liegt an den Gebühren, die beim Anbieter der Waren bzw. Dienstleistungen anfallen. Dieser muss für den Zahlungsweg an die eingebundene Bank einen Aufschlag oder eine bestimmte Summe zahlen. Die Kosten gibt er an Kunden weitergibt. Das ist erlaubt, denn bisher muss jeder Anbieter nur ein einziges Zahlungsmittel ohne Sondergebühren anbieten.

Der Gesetzesentwurf: Gängige Zahlungsmittel sind kostenfrei zu akzeptieren

Wird der Gesetzesentwurf von Bundestag und Bundesrat angenommen, ändert sich einiges. Anbieter dürfen zukünftig für gängige – also verbreitete – Zahlungsmittel keinen Aufschlag mehr verlangen. Das betrifft insbesondere die in Deutschland sehr verbreiteten Kreditkarten von Maestro/Mastercard) und Visa. Entsprechende Bezahlmöglichkeiten dürfen dann nicht mehr mit einem Preisaufschlag ausgewiesen werden.

Mangels klarer Abgrenzung, was verbreitete Zahlungsmittel sind, ist bisher allerdings unklar, ob das auch für wenig bekannte Kreditkarten gilt. Ebenfalls unklar ist, ob Verkäufer zukünftig weiterhin den Paypal-Aufschlag ausweisen dürfen. Sicher ist hingegen, dass alle Zahlungsmethoden per Banküberweisung gebührenfrei sein müssen. Das heißt: Der Händler oder Anbieter darf keinen Aufschlag mehr verlangen.

Mehr Sicherheit bei unbaren Zahlungswegen im Internet

Neben einer europaweiten Harmonisierung der unbaren Zahlungsweisen sollen Verbraucher aber auch von mehr Sicherheit profitieren. So plant die Bundesregierung, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Zahlungen einzuführen.

Das Gesetzesvorhaben bringt weitere Verbesserungen für Bankkunden. Zukünftig haften sie bei Missbrauch ihres Kontos nur noch bis maximal 50 Euro, sofern sie nicht grob fahrlässig handeln. Außerdem sind die Kreditinstitute des Zahlungsempfängers zukünftig zur Mitwirkung verpflichtet. Damit können unberechtigte oder falsche Überweisungen bzw. Abbuchungen schneller rückabgewickelt werden.

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