DSL-Anschluss – Kriterien für zu langsame Leitungen

DSL-Anschluss – Kriterien für zu langsame Leitungen

Die Bundesnetzagentur hat Kriterien veröffentlicht, die eine zu langsame DSL-Leitung definieren. Diese technischen Anforderungen sollen zukünftig bestimmen, wann ein Internetanschluss nicht mehr den vertraglichen Leistungen entspricht. Für Nutzer gibt es damit erstmals ein handfestes und nachprüfbares Instrument, um bei ihrem Anbieter Nachbesserung, ggf. Schadensersatz oder ein Sonderkündigungsrecht durchzusetzen. Es geht dabei um Festnetzanschlüsse, Kabel-Internet sowie Hybrid-DSL, nicht jedoch um DSL per LTE.

Wann ist eine DSL-Leitung zu langsam?

Die Bundesnetzagentur konkretisiert mit ihrer Mitteilung eine EU-Verordnung (2015/2120), nach der eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ eine nicht vertragsgemäße Leistung bedeutet. Diese Definition ist jedoch nicht eindeutig. Das ändert die Behörde mit ihren Vorgaben.

Demnach müssen Nutzer Messungen vornehmen. Diese sind per LAN-Kabel und an mindestens zwei Tagen an jeweils mindestens zehn Zeitpunkten vorzunehmen, sodass insgesamt mindestens 20 Messdaten (mindestens zehn pro Tag) für die beiden Messtage vorliegen. Je nach Ergebnis leitet sich daraus eine nicht vertragsgemäße Leistung ab.

Welche Kriterien für nicht vertragskonforme Internetanschlüsse gibt es?

Die genauen Kriterien der Bundesnetzagentur sind etwas sperrig. Im Wesentlichen handelt es sich um drei Punkte, mit denen die Leistung des Internetanschlusses als nicht vertragsgemäß definiert sind:

  • Wenn die Leistung nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils wenigstens einmal 90 Prozent der maximalen Geschwindigkeit erreicht.
  • Wenn die normalerweise (laut AGB/Tarifdetails) zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • wenn die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit (laut AGB/Tarifdetails) an mindestens zwei Messtagen unterschritten wird.

Wichtig ist jedoch, dass der Nutzer sich an die Vorgaben der Behörde hält. Das betrifft insbesondere die Art der Messung. Die Bundesnetzagentur wird dazu eine besondere Messsoftware zur Verfügung stellen, mit der das Erfassen der Daten deutlich einfacher ist und die voraussichtlich einen Teil der möglichen geräteabhängigen Bremsfaktoren erkennt.

Nutzer haben mehr Möglichkeiten gegenüber DSL-Anbietern

Nutzer haben mit dieser Konkretisierung der Rechtslage mehr Möglichkeiten, gegen eine zu langsame Internetverbindung vorzugehen. Sie sind im Streitfall nicht mehr auf eine juristische Einschätzung oder Kulanz angewiesen, sondern können mit klaren Messdaten und Kriterien argumentieren. DSL-Anbieter sind nun gefordert, regelmäßig eine ausreichend schnelle Leitung zu gewährleisten.

Mehr Informationen

  • DSL beschleunigen – Darin kann der Wurm stecken, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit des Anschlusses zu niedrig ist, und so funktioniert die Abhilfe
  • Speedtest – Testen der aktuellen Geschwindigkeit
  • Internet-FAQ

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