Digitalradio-Pflicht – Bundesregierung stimmt Gesetzesänderung zu

Digitalradio-Pflicht – Bundesregierung stimmt Gesetzesänderung zu

Der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes (TKG) wurde am 16. Oktober mehrheitlich von dem federführenden Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie abgesegnet. Auch der Bundestag hat der Änderung zugestimmt. In Zukunft müssen Neuwagen einen digitalen terrestrischen Radioempfang ermöglichen. Eine Zustimmung des Bundesrates und die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten stehen noch aus. Hierbei handelt es sich allerdings lediglich um eine Formsache.

Das Digitalradio wird zur Pflicht in Neuwagen

Die Ende 2018 verabschiedete EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Autoradiogeräten wird durch die Gesetzesänderung nun in nationales Recht umgesetzt. Für Autoradiogeräte ist die neue Regelung an die EU-Richtlinie 2018/1972 angelehnt, die besagt, dass ein Autoradio sowohl den Empfang als auch die Wiedergabe von Hörfunkdiensten ermöglichen muss, die über digital terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden. Künftig müssen Radios in Neuwagen also DAB+ (Digital Audio Broadcasting) empfangen können. Diese Regelung soll für alle Neuwagen, die ab dem 21. Dezember 2020 in den Verkehr gebracht werden, gelten.

Welche Radiogeräte sind noch betroffen?

Die Änderung des TKG bestimmt darüber hinaus, dass nicht nur Autoradiogeräte, sondern alle höherwertigen Radios verpflichtend einen Chip für den digitalen Radioempfang besitzen müssen. Von dieser Ausrüstungspflicht sind alle Radios betroffen, die dazu in der Lage sind, den Programmnamen anzuzeigen. Es handelt sich dabei um Geräte, die zumindest einen UKW-Empfang mit RDS (Radio Data System) bieten.

Welche Radiogeräte sind nicht betroffen?

Geräte, die lediglich die Frequenz anzeigen oder über eine Drehskala zur Senderauswahl verfügen, dürfen auch weiterhin als reine analog Radios verkauft werden. Zudem sind Geräte von der Ausrüstungspflicht ausgenommen, bei denen der Funkempfänger lediglich eine Nebenfunktion übernimmt. Beispiele hierfür sind Soundbars mit zusätzlichem Radio aber auch Smartphones. Smartphones sind allerdings sowieso generell Internetradio tauglich. Die Gesetzesänderung betrifft darüber hinaus ausschließlich Radiogeräte, die im deutschen Handel verkauft werden. Privatverkäufe von analogen Radios sind auch weiterhin möglich, da nur der gewerbliche Handel von der Änderung betroffen ist.

Welche Intention steckt hinter der Gesetzesänderung?

Mit der Richtlinie will die EU den Weg zu einer stärkeren Verbreitung des digitalen Rundfunks DAB+ und des Internetradios freimachen. Durch die Änderung des TKG soll die Verbreitung des digitalen Rundfunks gefördert werden, da im Handel immer noch mehr analoge als digitale Radiogeräte verkauft werden. Die Zahlen der verkauften digitalen Radiogeräte steigen jedoch an. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Geräte den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten zumindest ermöglichen.

Welche Auswirkung hat die Änderung auf DAB+- und Internetradios?

Im Zuge der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass sowohl Internetradios als auch DAB+-Radios in Zukunft zu einem günstigeren Preis erhältlich sind. Denn durch die steigende Nachfrage, werden auch die digitalen Chips günstiger. Der Einstiegspreis bei DAB+-Radios liegt derzeit bei rund 30 Euro und könnte auf 20 Euro sinken. Der Preis von Internetradios, der derzeit bei ungefähr 50 Euro liegt, könnte auf 40 Euro fallen.

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