Hass im Netz – Jeder fünfte Deutsche war schon einmal betroffen

Hass im Netz – jeder fünfte Deutsche war schon einmal betroffen

Im Auftrag der Generali Deutschland AG und deren Rechtschutzversicherers Advocard wurde eine aktuelle Forsa-Umfrage bei 1025 Internetnutzern ab 18 Jahren zum Thema Cybermobbing durchgeführt. Aus der Umfrage geht hervor, dass 90 Prozent der Deutschen die Meinung vertreten, dass der Umgang im Internet respektloser ist, als im realen Leben.

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist die gezielte Bloßstellung, Verleumdung oder Bedrohung von Personen oder Personengruppen unter Zuhilfenahme von digitalen Kommunikationsmedien. Das Ziel ist es dabei, die Betroffenen nachhaltig zu schädigen. Der größte Unterschied zum traditionellen Mobbing ist die Anonymität, da sich Täter hinter einem Pseudonym verstecken können. Das Internet bietet eine räumliche Distanz, durch die bei vielen Tätern die Hemmschwelle enorm sinkt. Die digitalen Kommunikationsmedien bieten darüber hinaus eine Vielfalt an Möglichkeiten, um Mobbing zu betreiben. Hierzu zählen insbesondere beleidigende Kommentare in den sozialen Netzwerken, das Veröffentlichen von intimen oder peinlichen Fotos oder Videos, das dauerhafte Anrufen oder versenden von Nachrichten.

Wen betrifft Cybermobbing?

Bereits eine Forsa-Umfrage im Jahr 2011 zeigte, dass 70 Prozent aller Befragten zwischen 14 und 20 Jahren jemanden kannten, der schon einmal im Internet gemobbt wurde. Aus der aktuellen Forsa-Umfrage geht hervor, dass am häufigsten Personen unter 30 Jahren von Cybermobbing betroffen sind. Hierbei handelt es sich sowohl um Opfer als auch um Täter. Jeder fünfte Befragte gab an, dass er bereits selbst Opfer von Beleidigungen oder Hasskommentaren im Internet wurde. Besonders hoch ist dabei die Anzahl bei jungen Personen zwischen 18 und 29 Jahren. In dieser Altersklasse wurde bereits mehr als jeder Dritte im Internet beleidigt oder beschimpft. Vier Prozent der Befragten gaben zudem an, selbst schon einmal andere im Internet beleidigt zu haben. In der Altersklasse zwischen 18 und 29 Jahren sind es sogar acht Prozent.

Das gefährliche Unwissen

Erschreckend ist, dass jeder Fünfte der Überzeugung ist, dass persönliche Beleidigungen im Internet erlaubt seien. Besonders gefährlich ist, dass beim Cybermobbing die Empathie mit Betroffenen eher gering ist, da die Reaktion des Betroffenen nicht sichtbar ist. Es ist sogar strafbar, Beleidigungen mit einem „Like“ zu versehen. Vorstandssprecher bei Advocard Peter Stahl weiß:

„Die zum Teil gravierenden Fehleinschätzungen der Verbraucher zu Rechtslage im Internet sind alarmierend. Hier ist dringen Aufklärung nötig.“

Alle, die im Internet Cybermobbing betreiben oder bedenkenlos mit den Persönlichkeitsrechten Dritter umgehen, sollten sich darüber bewusst sein, dass sie mit rechtlichen Folgen rechnen müssen. Obwohl es im deutschen Gesetz bisher keinen spezifischen Straftatbestand für Cyber-Mobbing gibt, können verschiedene Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch in Betracht kommen:

  • Beleidigung (§185 StGB)
  • Üble Nachrede (§186 StGB)
  • Verleumdung (§187 StGB)
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB)
  • Nötigung (§240 StGB)
  • Bedrohung (§241 StGB)
  • Gewaltdarstellung (§131 StGB)

Welche Auswirkungen kann Cybermobbing auf Betroffene haben?

Opfer von Cybermobbing leiden häufig unter Minderwertigkeitsgefühlen oder Angstzuständen. Die Betroffenen fühlen sich verletzt und oftmals hilflos. In extremen Fällen kann das Mobbing im Internet sogar dazu führen, dass sich Betroffene nicht mehr trauen das Haus zu verlassen. Die Folgen können Depressionen, Schlafstörungen oder Albträume sein. Hinzu kommen meist Scham und Selbstzweifel.

Wie kann man sich gegen persönliche Angriffe zur Wehr setzen?

42 Prozent der Deutschen gaben an, dass sie bereits beobachtet haben, wie Nutzer Inhalte oder Bilder eines anderen ohne dessen Erlaubnis im Internet veröffentlicht haben. Hiervon selbst betroffen ist mehr als jeder Vierte. Juristin bei Advocard Anja-Mareen Decker klärt auf: „Dabei kann jeder, dessen Persönlichkeitsrechte im Internet verletzt werden, rechtliche Schritte einleiten.“ Betroffene sollten nicht auf die Hass-Kommentare antworten, da sich das Cybermobbing ansonsten meist nur noch verschlimmert. Wichtig ist es, alle beleidigenden Nachrichten und Beweise für das Cybermobbing aufzubewahren. Anschließend sollte das Mobbing unbedingt dem Betreiber der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Die mobbenden Personen sollten gesperrt werden, so dass keine weiteren Mobbing-Attacken mehr folgen können. Betroffene sollten sich darüber hinaus unbedingt an jemanden wenden, dem sie vertrauen. Zudem ist es wichtig, dass sich Opfer an die Polizei wenden und eine Strafanzeige stellen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]