Personalausweis Online – viele Möglichkeiten, die kaum genutzt werden

Personalausweis Online

Mit dem Personalausweis sind mittlerweile verschiedene Online-Ausweisfunktionen möglich. Dadurch sollen unter anderem Behördengänge deutlich erleichtert werden. Bisher werden die Online-Funktionen jedoch nur von wenigen Bürgern und Bürgerinnen genutzt.

Was kostet die Beantragung des Personalausweises?

Derzeit werden für die Beantragung folgende Gebühren von der zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung erhoben.

  • Für Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
  • Für Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Wer kann die Online-Ausweisfunktion nutzen?

Die Online-Ausweisfunktion kann von jedem genutzt werden, der über einen Personalausweis mit einem Ausstellungsdatum nach dem 1. November 2010 und die dazugehörige sechsstellige PIN verfügt. Darüber hinaus wird ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone und eine Software, die eine sichere Verbindung zwischen dem Computer und dem Personalausweis garantiert, benötigt.
Für eine nachträgliche Einrichtung der Onlinefunktion am aktuellen Personalausweisformat wird einmalig 6,- Euro berechnet.

Welchen Vorteil bietet die Online-Ausweisfunktion?

Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es sich sowohl im Internet als auch an verschiedenen Automaten ausweisen zu können. Sowohl wichtige Behördengänge als auch verschiedene geschäftliche Angelegenheiten können dadurch ganz einfach elektronisch und schnell erledigt werden. Dadurch können mit der Online-Ausweisfunktion sowohl Zeit, Kosten als auch Wege eingespart werden.

Die Daten sind in der digitalen Welt beim Ausweisen dabei stets geschützt. Die persönlichen Ausweisdaten können weder abgefangen noch von Dritten eingesehen werden, da sie immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, muss immer die persönliche Geheimnummer, die PIN, eingegeben werden. Zudem kann vor der Übermittlung der Ausweisdaten eingesehen werden, wer die Daten erhält und, ob der Empfänger zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion berechtigt ist.

Welche elektronischen Funktionen sind mit dem Personalausweis möglich?

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ermöglicht das sichere Identifizieren einer Person und seinem Gegenüber im Internet oder an verschiedenen Bürgerterminals. Diese Online-Ausweisfunktion wird auch als eID-Funktion bezeichnet. EID steht für electronic Identity. Im Personalausweis sind alle wichtigen Daten gespeichert, um sich zu identifizieren.

Die Biometriefunktion

Im Chip des Personalausweises ist das Lichtbild gespeichert. Darüber hinaus können in dem Chip, wenn gewollt, auch die Fingerabdrücke gespeichert werden. Dadurch können dazu ermächtigte Behörden die Daten des Chips mit einem speziellen Lesegerät auslesen. Ein Vergleich des Lichtbilds und der Fingerabdrücke im Chip mit denen der Person, die sich ausweisen möchte, ist so ganz einfach möglich. Darüber hinaus können durch die Biometriefunktion Betrugsversuche mit gestohlenen oder verlorenen Personalausweisen schneller erkannt werden.

Wichtige Möglichkeit – die Unterschriftsfunktion

Die Unterschriftsfunktion ermöglicht, dass digitale Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnet werden können. Denn der Personalausweis ist sowohl für eine elektronische Unterschrift als auch für die Fernsignatur gemäß eIDAS Verordnung vorbereitet. Um die Unterschriftsunktion des Personalausweises nutzen zu können, muss ein Signaturzertifikat erworben und auf den entsprechenden Personalausweis geladen werden.

Wie sicher sind die Online-Ausweisfunktionen?

Die Online-Ausweisfunktionen sind sehr sicher, denn lediglich Personen, die sowohl das Ausweisdokument besitzen als auch die zugehörige PIN kennen, können verschiedene Informationen zur Übermittlung freigeben. Die persönlichen Daten werden dadurch vor dem Missbrauch im Internet geschützt. Darüber hinaus sind nur solche Dienstanbieter dazu berechtigt die Daten anfragen zu dürfen, die über eine spezielle Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes verfügen. Die Genehmigung wird dabei bei jeder Anfrage vom Personalausweis neu geprüft.

Bevor die Daten übermittelt werden, wird genau angezeigt, um welche Daten es sich handelt. Der Übermittlung kann dann zugestimmt oder der Vorgang abgebrochen werden. Erst nach der Zustimmung durch die Eingabe der PIN erfolgt die Übermittlung.

Anbieter und Nutzer müssen Identität gegenseitig versichern

Sowohl Nutzer als auch Anbieter der Dienste müssen sich ausweisen. Dies geschieht mit einem Berechtigungszertifikat. Nur wer über ein solches staatliches Berechtigungszertifikat verfügt, kann einen Dienst unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion bereitstellen.

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