Smartphone unter dem Weihnachtsbaum – So Geräte kindersicher machen

Smartphone unter dem Weihnachtsbaum – so Geräte kindersicher machen

Spielen, Musik hören und chatten – ein Smartphone oder Tablet steht bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Worauf sollten Eltern achten? Wie können Kostenfallen vermieden und die Privatsphäre der Kinder geschützt werden?

Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen

  • Käufe im Apple- oder Google-Play-Store sollten stets mit einem Passwort gesichert sein. So können keine kostenpflichtigen Apps heruntergeladen und In-App-Käufe vermieden werden.
  • Bei Android-Geräten sollten Eltern im Play Store Jugendschutzeinstellungen und Altersbeschränkungen einrichten. Zudem bietet der Play-Store spezielle Kindersicherungs-Apps. Sie legen fest, auf welche Apps Kinder zugreifen dürfen, und sperren den Marketplace. Die Bildschirmzeit kann begrenzt werden.
  • Apple: Unter den Einstellungen findet sich die Rubrik Bildschirmzeit. Hier lässt sich festlegen, ob Apps installiert oder gelöscht und ob In-App-Käufe durchgeführt werden dürfen. Auch kann geregelt werden, welche Funktionen innerhalb der Apps erlaubt sind. Mithilfe der Altersfreigabe kann zudem sichergestellt werden, dass Kinder nur altersgerechte Inhalte nutzen.
  • Alternativ kann ein eingeschränktes Nutzerprofil auf dem Tablet angelegt werden. Auch so kann bestimmt werden, welche Apps benutzt werden dürfen.
  • Eine Drittanbietersperre beim Telefonanbieter einrichten lassen. Sie verhindert ungewollte Käufe oder Abos, da Unternehmen keine Leistungen über die Mobilfunkrechnung abrechnen können.
  • Für erste Erfahrungen mit dem Internet sind Kindersuchmaschinen wie „fragFINN“ und „Blinde Kuh“ empfehlenswert. Sie bieten einen sicheren Surfraum, da nur kindgerechte Inhalte angezeigt werden. Weitere Informationen unter Surfen ohne Risiko, einem Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Kinder sollten nur im WLAN surfen. Anders als im mobilen Netz werden keine SIM-Karten-Daten an Drittanbieter übermittelt – ungewollte Käufe per Mobilfunkrechnung sind nicht möglich. Aber: Öffentliches WLAN ist häufig ungesichert, sodass keine sensiblen Daten eingegeben werden sollten.

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