Gewinnspiel – Teilnahme darf an künftige E-Mail-Werbung gekoppelt sein

Gewinnspiel – Teilnahme darf an künftige E-Mail-Werbung gekoppelt sein

Ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in den künftigen Erhalt von werbenden E-Mails abhängig gemacht werden darf, musste vom Oberlandgericht in Frankfurt am Main entschieden werden.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das OLG kam in seinem Urteil (Aktenzeichen 6 U 6/19) zu dem Entschluss, dass es erlaubt ist, die Teilnahme an einem Gewinnspiel davon abhängig zu machen, dass der Teilnehmer später E-Mail-Werbung erhält. Dieser Erlaubnis gilt allerdings nur dann, wenn eine erforderliche Klarheit über die Unternehmen vorliegt, die werben. Laut Gericht bestehen keine Bedenken, wenn der Teilnehmer freiwillig der Werbung durch nicht mehr als acht Unternehmen zugestimmt hat. Die Unternehmen müssen hierbei jedoch konkret bezeichnet werden. Zudem muss der Geschäftsbereich der werbenden Firma deutlich beschrieben werden.

Der Verbraucher muss eine echte und freie Wahl haben

Das OLG legte zudem fest, dass ein Teilnehmer eine echte sowie freie Wahl haben muss. Es darf demnach durch die Firma kein Druck auf den Verbraucher ausgeübt werden. Es muss stets die Möglichkeit offenstehen, die Einwilligung zurückzuziehen oder zu verweigern, ohne, dass hierdurch Nachteile entstehen. Das Gericht in Frankfurt sieht in dem bloßen Anlocken durch Versprechen einer Vergünstigung (der Teilnahme an einem Gewinnspiel) keinen solchen Nachteil. Denn, obwohl die Einwilligungserklärung mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel verknüpft ist, sei die Teilnahme weiterhin freiwillig. Es sei dem Verbraucher möglich, selbst zu entscheiden, ob er seine Daten für die Gewinnspielteilname preisgeben möchte oder nicht. Das Gericht betonte jedoch auch, dass die erforderliche Klarheit nicht gegeben ist, sollte die Anzahl der Firmen so hoch sein, dass sich der Verbraucher nicht über alle Firmen und deren Geschäftsfelder informieren kann. Im konkreten Fall ging es jedoch um lediglich acht verschiedene Unternehmen.

Welche rechtlichen Grundlagen für Gewinnspiele im Social Web gibt es?

Sowohl gesetzliche Grundlagen als auch die individuellen Gewinnspielrichtlinien der jeweiligen Plattform gelten bei Wettbewerben in den sozialen Netzwerken. Zu den gesetzlichen Grundlagen zählt gemäß §6 Nr. 1 Abs. 4 TMG (Telemediengesetz), dass der werbliche Charakter auch als solcher deutlich zu erkennen ist. Darüber hinaus müssen die Informationen rund um die Teilnahmebedingungen für den Verbraucher leicht zugänglich sein. In den Teilnahmebedingungen sollte insbesondere folgendes geklärt werden:

  • Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels (Name und Kontaktdaten)
  • Wer darf teilnehmen?
  • In welchem Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?
  • Was muss getan werden, um teilzunehmen?
  • Was ist der Gewinn?
  • Wie werden die Gewinner bestimmt und benachrichtigt?

Unternehmen, die solche Wettbewerbe veranstalten, müssen zusätzlich darauf hinweisen, dass für die Abwicklung des Spiels die erhobenen Daten verwendet werden. Wenn der Verbraucher einwilligt, darf auch der vollständige Name eines Gewinners veröffentlicht werden. Die Datenschutzerklärung sowie die Teilnahmebedingungen können im Gewinnspiel-Post selbst oder auf einer separaten Unterseite aufgeführt sein. In letzterem Fall müssen sie deutlich verlinkt werden. Soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook, Twitter und Co. haben neben den gesetzlichen Regelungen meist eigene Leitlinien für Werbeaktionen.

Weshalb gibt es so viele Wettbewerbe in den sozialen Netzwerken?

Unternehmen und Firmen nutzen die Gewinnspiele auf sozialen Plattformen unter anderem um Reichweite zu generieren und eine hohe Followerzahl aufzubauen. Zusätzlich können die verschiedenen Spiele, bei denen es etwas zu gewinnen gibt, dazu beitragen, die Beziehung zu den Kunden und Followern zu stärken.

Die richtige Kundenansprache ist entscheidend

Unter anderem ist die richtige Kundenansprache mit dafür verantwortlich, ob viele Verbraucher an einem Gewinnspiel teilnehmen. Bei der Ansprache gilt auf vielen sozialen Plattformen: je individueller desto besser. Im Social Web möchten die meisten Personen nicht anonym angesprochen werden, sondern bevorzugen eine persönlich gehaltene Kommunikation. Durch die Verwendung von „Du“ kann sofort die Distanz überwunden und eine gewisse nähe Aufgebaut werden. Die persönliche Ansprache wirkt sofort vertrauensbildend, weshalb viele Unternehmen auf diesem Kommunikationskanal auf die „Du“-Ansprache setzen. Wichtig ist hierbei natürlich auch zu beachten, welche Zielgruppe angesprochen werden soll. Wichtig ist außerdem, dass sich der Inhalt auf die wichtigsten Informationen beschränkt, da es im Social Web ohnehin einen Überfluss an Infos gibt. Mit der richtigen Ansprache können schnell zahlreiche Follower erreicht werden. In Weiterbildungen zu Medien, Redaktion und Kommunikation kann zeitgemäße Medienkompetenz erlangt werden.

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