Urteil – Millionenbußgeld gegen 1&1 wegen Datenschutzverstoß zu hoch

Urteil – Millionenbußgeld gegen 1&1 wegen Datenschutzverstoß zu hoch

In einem Rechtsstreit mit dem Telekommunikationskonzern 1&1 bekam der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber einen Dämpfer. Nachdem gegen das Unternehmen im vergangenen Jahr eine Geldbuße verhängt wurde, klagte dieses vor Gericht und bekam nun teilweise recht.

Weshalb wurde ein Bußgeld gegen 1&1 verhängt?

Der Bundesdatenschützer verhängte aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro gegen das Internetunternehmen. Einer Frau war es gelungen die Handynummer ihres Ex-Mannes in einem Gespräch mit der 1&1-Hotline herauszufinden. Für die Herausgabe der Nummer reichte es aus, dass die Frau den Namen sowie das Geburtsdatum ihres Ex-Mannes angab. Da das Unternehmen die Nummer nicht hätte herausgeben dürfen, sah Kelber hierin einen grob fahrlässigen Verstoß gegen Artikel 32 der Datenschutzgrundverordnung, da das Unternehmen es Unbefugten zu leicht gemacht habe, Daten von Kunden über die Telefon-Hotline abzufragen.

1&1 klagte gegen das Bußgeld

Das Telekommunikationsunternehmen klagte vor dem Landgericht Bonn gegen das Bußgeld. Die Klage wurde von Seiten des Konzerns damit begründet, dass es nur in einem einzigen Fall zu einer tatsächlichen Ausspähung der Daten gekommen sei. Die Höhe des Bußgeldes sei, da es sich lediglich um einen Einzelfall aus dem Jahr 2018 handle, „absolut unverhältnismäßig“, führte 1&1 vor Gericht an.

Wie hat das Landgericht Bonn entschieden?

Das Landgericht Bonn urteilte, dass das Bußgeld zwar rechtens, allerdings zu hoch sei und setzte das Bußgeld auf 900 000 Euro herab. Begründet wurde die deutlich geringere Summe damit, dass das Verschulden von 1&1 bei der Herausgabe der Kundendaten gering sei. Denn der Verstoß habe nicht zu einer „massenhaften Herausgabe von Daten an Nichtberechtigte“ führen können.

Kleber sieht Urteil als Erfolg

Obwohl die Bußgeldhöhe vom Gericht deutlich herabgesetzt wurde, sieht auch Kleber das Urteil als Erfolg an. Denn das Urteil zeige, dass Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht ohne Folge bleiben. „Ich bin überzeugt, dass diese Entscheidung in den Chefetagen von Unternehmen wahrgenommen wird“, betont er. Für ihn sei es eindeutig, dass sich kein Unternehmen mehr leisten könne, den Datenschutz schleifen zu lassen.

DSGVO erlaubt hohe Bußgelder

Die DSGVO, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, ermöglicht es erstmals, dass bei Datenschutzverstößen hohe Geldstrafen verhängt werden können. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens sind als Höhe für das Bußgeld möglich.

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