Bußgeld – Energiekonzern hat systematisch „Bonushopper“ aussortiert

Bußgeld – Energiekonzern hat systematisch „Bonushopper“ aussortiert

Der amtierende Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kühn verhängte gegen die Vattenfall GmbH ein Bußgeld in Höhe von 900 000 Euro. Grund hierfür ist, dass die Tochtergesellschaft des staatlichen schwedischen Energiekonzerns Vattenfall die Daten von Neu- und Bestandskunden abglich, um „wechselfreudige“ Kunden auszusortieren.

Weshalb wurde das Bußgeld verhängt?

So genannte „Bonushopper“ sind Kunden, die häufig ihren Energieanbieter wechseln, um einen günstigeren Vertrag sowie einen hohen Wechselbonus für Neukunden zu erhalten. Die Kunden kündigen häufig einen Vertrag, um später zu demselben Anbieter zurückzukehren, um erneut Boni zu kassieren. Für ein Energieunternehmen sind solche Kunden nicht lukrativ. Vattenfall hat in Deutschland rund 2,8 Millionen Kunden. Zwischen August 2018 und Dezember 2019 hat das Unternehmen die Daten seiner Neukunden mit älteren Kundendaten verglichen. Dadurch gelang es dem Energieanbieter, Kunden zu identifizieren, die bereits einmal Kunde waren, dann gekündigt hatten und nun einen neuen Vertrag wollten. Betroffen waren insgesamt 500 000 Kunden, die von dem Unternehmen anschließend abgelehnt wurden. Das Bußgeld wurde von der Datenschutzbehörde nicht wegen des Vorgehens selbst verhängt, sondern, da Vattenfall die Kunden zuvor nicht ausreichend darüber informiert habe, wofür die Daten verwendet werden. Zahlreiche Betroffene, die bereits einmal Kunde bei Vattenfall waren und nun abgelehnt wurden, hatten sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet.

Dürfen „Bonushopper“ aussortiert werden?

Grundsätzlich ist es den Energiekonzernen erlaubt, ihre Kundendaten bis zu zehn Jahre lang aufzubewahren und zu speichern. Die Speicherung der Kundendaten ist jedoch eigentlich für das Finanzamt und ähnliche Zwecke vorgesehen. Die Daten dafür zu verwenden, preisbewusste und besonders wechselfreudige Kunden herauszufiltern, ist nur dann erlaubt, wenn die Kunden dem zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Da Vattenfall jedoch keine Zustimmung der betroffenen Verbraucher eingeholt hatte, wurde nun das Bußgeld in Höhe von 900 000 Euro verhängt. Allerdings handele es sich bei dem Abgleichen der Kundendaten generell nicht um einen Datenschutzverstoß. Nachdem der Datenschützer tätig wurde, reagierte Vattenfall umgehend und stoppte das Vorgehen. Dies ist der Grund, weshalb das Bußgeld letztendlich wesentlich niedriger ausfiel als zuvor geplant.

„Die dennoch verhängte Höhe sollte allen Unternehmen eine Warnung sein, die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht zu vernachlässigen. Insbesondere bei einer Vielzahl von Betroffenen sind wie in dem vorliegenden Fall hohe Bußgelder klar angezeigt“, so Kühn.

Mit dem verhängten Bußgeld solle ein deutliches Zeichen in der Energiebranche gesetzt werden.

Vattenfall will auch weiterhin „Bonushopper“ aussortieren

Das Unternehmen betonte, dass es sich um keinen schwerwiegenden Verstoß gehandelt habe. In einer Pressemitteilung lässt der Energiekonzern verlauten, dass man die „missbräuchliche Ausnutzung von bonus-relevanten Verträgen“ verhindern wollte. Auch weiterhin wolle man die wechselfreudigen Kunden identifizieren und aussortieren. Gleichzeitig betonte Vattenfall, dass die sensiblen Kundendaten zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder einem Missbrauch ausgesetzt waren. Mit der Datenschutzbehörde habe sich der Energiekonzern darauf geeinigt, sich in Zukunft eine Erlaubnis von den Kunden einzuholen, bevor die Daten der Neu- und Bestandskunden miteinander abgeglichen werden. Konkret bedeutet dies, dass es dem Energieunternehmen erlaubt ist, Verbraucher abzulehnen, die dem Vergleich nicht zustimmen. Wer einen Vertrag möchte, muss dem Abgleich zustimmen. Wer nicht zustimmt, wird demnach auch keinen Bonus erhalten. Stimmt ein Verbraucher jedoch zu und wird anschließend von Vattenfall abgelehnt, erhält er demnach ebenfalls keinen Bonus.

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