Unangekündigter Hausbesuch – Kater wird zum Vertragskunden bei Vodafone

Unangekündigter Hausbesuch – Kater wird zum Vertragskunden bei Vodafone

Ein Paket mit Geräten und Vertragsunterlagen, die auf einen Kater mit dem Namen Gysmo laufen, war das Resultat eines unangekündigten Hausbesuches einer Vodafone-Vertreterin bei einer langjährigen – bisher zufriedenen – Kundin. Erst mit der Hilfe der Verbraucherzentrale Bremen gelang es der Frau letztendlich, die Verträge, die auf ihr Haustier liefen, zu stornieren und ihr Geld zurückzuerhalten.

Was war geschehen?

Als die Frau vor zwei Jahren einen unangekündigten Besuch einer Vodafone-Vertreterin erhielt, war sie bereits seit vielen Jahren Kundin bei der Vodafone Deutschland GmbH. Da sie bisher stets zufrieden mit ihrem Anbieter war, lies sie die Vertreterin ins Haus und unterhielt sich mit dieser über unterschiedliche Themen. Unter anderem ging es auch um neue Produkte von Vodafone. Im Verlauf des Gespräches äußerte die Kundin deutlich, dass sie mit ihrem bisherigen Internetanschluss rundum zufrieden sei und daher kein Interesse an neuen Vodafone-Produkten habe. Die Vertreterin ging und für die Kundin war die Sache damit abgeschlossen. Wenige Tage später erreichte die Katzenbesitzerin allerdings ein Paket, in dem sich Vertragsunterlagen und Geräte befanden. Die Vertragsunterlagen liefen auf einen Herrn Gysmo – den Kater der Kundin. Dieser erhielt eine Komplettversorgung bestehend aus TV, Telefon und Internet. Die monatlichen Rechnungen, die folgten, wurden von dem Konto der Kundin abgebucht.

Kontaktaufnahme mit Vodafone scheiterte

Die Betroffene versuchte anschließend sich mehrmals an den Kundenservice des Telekommunikationsunternehmens zu wenden – leider vergeblich. Nach zahlreichen gescheiterten Versuchen der Kontaktaufnahme, widerrief sie die Lastschritt. Unmittelbar danach erhielt ihr Kater Gysmo ein Schreiben eines Inkassobüros sowie wenige Zeit später einen gerichtlichen Mahnbescheid. Da sich die Kundin nun nicht mehr zu helfen wusste, wandte sie sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Erst nachdem sich diese einschaltete, wurden die Verträge, die auf das Haustier liefen, storniert. Zudem erhielt die Betroffene das bereits an die Vodafone Deutschland GmbH bezahlte Geld zurück.

Haustürgeschäfte sind legal

Grundsätzlich sind Geschäfte, die an der Haustür abgeschlossen werden, legal. Den Verbrauchern steht in solchen Fällen jedoch immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenn der Kundenservice wie im oben geschilderten Fall jedoch nicht auf die Beschwerden der Betroffenen reagiert und keine Kontaktaufnahme möglich ist, sind diese zwei Wochen in vielen Fällen zu wenig, um sich zur Wehr zu setzen. Der Vertrag mit dem Haustier war jedoch von Anfang an nicht wirksam.

„Tiere sind weder rechts- noch geschäftsfähig. In diesem Fall ist somit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der das Unternehmen dazu berechtigen würde, Forderungen zu stellen“, erklärt Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen.

Wie sollten sich Verbraucher verhalten?

Dazu, wie sich Verbraucher bei unangekündigten Hausbesuchen verhalten sollten, gibt die Verbraucherzentrale Bremen wertvolle Tipps. Zunächst rät die Verbraucherzentrale dazu, grundsätzlich keine fremden Personen in die eigenen Vierwände zu lassen. Ist die Person bereits in der Wohnung, sollten sich Verbraucher keineswegs unter Druck setzen oder zu irgendwas nötigen lassen. Bei einem unguten Gefühl oder Zweifeln ist es äußerst ratsam sich an Nachbarn, die Familie oder direkt an die Polizei zu wenden. Wird dennoch ungewollt ein Vertrag bei einem Haustürgeschäft abgeschlossen, sollte von dem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Betroffene Verbraucher können sich zudem jederzeit an die Verbraucherzentrale wenden.

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