Planungssicherheit – BNetzA will Entgelte für die TAL langfristig senken

Planungssicherheit – BNetzA will Entgelte für die TAL langfristig senken

Die Bundesnetzagentur hat gestern einen Entscheidungsentwurf für die Preise der sogenannten letzten Meile vorgestellt. Bei der letzten Meile handelt es sich um die Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, kurz TAL, deren Vermietung nun langfristig billiger werden soll. Hierdurch soll zum einen die Digitalisierung vorangetrieben und zum anderen Zugang und Nutzung der Glasfasernetze gefördert werden.

Was beinhaltet der Vorschlag für die Preise der TAL?

Der Teilnehmeranschlussleitung kommt bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze eine entscheidende Bedeutung zu. Diese wird von der Deutschen Telekom den anderen Anbietern gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Entgelte soll nun auf einen Zeitraum von zehn Jahren festgeschrieben werden. Die Bundesnetzagentur sieht eine Senkung der Entgelte für die TAL am Hauptverteiler von 11,19 Euro auf 10,65 Euro vor. Vor drei Jahren waren die Entgelte von 10,02 Euro auf 11,19 Euro gestiegen. Bisher wurde jeweils eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren für die Preise festgelegt. Ab dem 1. Juli dieses Jahres soll nun die Preissenkung auf 10,65 Euro erfolgen und für zehn Jahre gelten. Nach fünf Jahren ist von der Bundesnetzagentur ein Anstieg um 4 Prozent auf 11,08 Euro vorgesehen. Für die TAL am Kabelverzweiger soll es eine Preissenkung von 7,05 Euro auf 6,92 Euro geben. Nach fünf Jahren gelten hierfür dann 7,20 Euro.

„Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt,“ so der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller.

Weshalb wird die Laufzeit auf zehn Jahre festgelegt?

Das Ziel ist es unter anderem, den Investoren, Anbietern und Netzbetreibern durch die langfristige Festlegung der Entgelte eine Planungssicherheit zu geben. Darüber hinaus profitieren auch die Netz-Nutzer von der Stabilität, da das Angebot hierdurch verbessert wird. Da keine Kostenerhöhungen drohen, können die Angebote für die Nutzer auf einer stabilen Grundlage geplant werden. Durch die Stabilität und Planungssicherheit, ist es zudem möglich, den Glasfaserausbau sowie den Wechsel auf dieses Netz zu vereinfachen. Bevor der Entwurf der Bundesnetzagentur am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann, wird er der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation sowie den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitglieder vorgelegt.

Vom Bundesverband Breitbandkommunikation, kurz BREKO, wird der Entscheidungsentwurf der BNetzA befürwortet. „Wichtig ist aber jetzt, dass die Behörde auch zügig den nächsten Schritt macht und langfristige Planungssicherheit für die Glasfaser ausbauenden Unternehmen schafft, die für einen beschleunigten Ausbau der Glasfasernetze zwingend notwendig sind. Dazu muss sie gemeinsam mit der Branche in einem transparenten Verfahren ein Konzept erarbeiten, dass die wesentlichen der Frage der Migration von kupferbasierten Netzen auf Glasfasernetze, wie die verfügbaren Vorleistungen, die Migrationsprozesse und -zeiträume und die Verteilung der Migrationskosten regelt“, so BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

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