Jugendgefährdende & illegale Online-Inhalte – FSM meldet neuen Höchstwert

FSM - Jugendgefährdende & illegale Online-Inhalte, neuer Höchstwert

Die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter) meldet, dass im vergangenen Jahr bei der FSM-Beschwerdestelle ein neuer Höchststand von Beschwerden über rechtswidrige und jugendgefährdenden Online-Inhalte erreicht wurde. Insgesamt wurden mehr als 14 000 Fälle gemeldet. Insbesondere bei der Hasskriminalität ist ein enormer Anstieg zu verzeichnen.

72 Prozent der Fälle sind begründete Beschwerden

Während im Jahr 6 024 bei der Beschwerdestelle eingingen, waren es im vergangenen Jahr 14 205. Die FSM informiert darüber, dass es sich bei 72 Prozent der gemeldeten Fälle im vergangenen Jahr um begründete Beschwerden handelt. Das bedeutet, dass die Inhalte tatsächlich gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen. In den anderen Fällen konnte hingegen kein Verstoß festgestellt werden. Die FSM prüft jede Beschwerde umfassend und individuell.

„Der historische Höchstwert an bearbeiteten Hinweisen zeigt die zentrale Stellung der FSM-Beschwerdestelle beim Kampf gegen illegale Online-Inhalte. Mit unserem niederschwelligen Angebot haben alle eine einfache und kostenlose Möglichkeit, Hinweise auf illegale und jugendgefährdende Inhalte zu melden. Jeden Tag können wir so gemeinsam dazu beitragen, eine sichere Online-Welt für Kinder und Jugendliche zu schaffen“, betont Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM.

Welche Ergebnisse gehen aus der aktuellen Statistik hervor?

Mehr als die Hälfte der begründeten Beschwerden (52 Prozent) im Jahr 2021 gingen im Zusammenhang mit der Darstellung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ein. Bei 37 Prozent der gemeldeten Online-Inhalte handelte es sich um Pornografie. Sieben Prozent entfallen auf Gewalt und zwei Prozent auf andere jugendgefährdende Inhalte. Zwei Prozent der Beschwerden, die bei der FSM eingingen, betrafen das Thema Hasskriminalität. Dies entspricht im vergleich zum Vorjahr 2020 einem Anstieg von 91 Prozent. Denn während im Jahr 2020 80 Fälle gemeldet wurden, waren es im vergangenen Jahr 153. Unter Hasskriminalität fällt insbesondere folgendes:

  • Volksverhetzung
  • Verherrlichung der Naziherrschaft
  • Rechtfertigung der Naziherrschaft
  • Leugnen des Holocausts
  • Verbreitung von Propagandamitteln
  • Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Weltweites Netzwerk gegen Kindesmissbrauch

Die FSM ist Teil des weltweiten Netzwerkes INHOPE (International Association of Internet Hotlines), das sich bereits seit über 20 Jahren für die Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzt. Die FSM informiert darüber, dass im vergangenen Jahr entsprechende Inhalte im Durchschnitt nach 1,4 Tagen nach Beschwerdeeingang gelöscht wurden. Die Entfernungsquote wird mit 100 Prozent angegeben. Sind die Missbrauchsdarstellungen auf einem deutschen Server gespeichert, wird sofort das Bundeskriminalamt informiert. Zudem wird umgehend der Hostprovider informiert, der ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, die Inhalte sofort zu löschen. Liegt der Server außerhalb Deutschlands, informiert die FSM ebenfalls den Hostprovider und die zuständige Partnerhotline im INHOPE-Netzwerk. Die Entfernungsquote für Inhalte, die auf ausländischen Servern gespeichert sind, wird nach 4 Wochen mit 84 Prozent angegeben.

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