Urteil – Verbreitung von Medien über WhatsApp-Status kann strafbar sein

Urteil – Verbreitung von Medien über WhatsApp-Status kann strafbar sein

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil entschieden (Aktenzeichen 907 Ds 6111 Js 250180/19), dass die Verbreitung von bestimmten Inhalten auch über den WhatsApp-Status strafbar ist. Ein 47-Jähriger, der ein Hitler-Video in seinem Status teilte, wurde nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt.

Was war geschehen?

Der Mann teilte im Jahr 2019 in seinem WhatsApp-Status ein 80 Sekunden langes Video. Darin zu sehen Hitler, welcher unter anderem folgende Worte sagt: „ich habe gegen die jüdische Tyrannei gekämpft“. Darüber hinaus waren in dem kurzen Clip ein Hitlergruß sowie eine Hakenkreuz-Flagge und ein goldenes Hakenkreuz zu sehen. Bei allen Symbolen handelt es sich um solche, die in Deutschland unter dem Strafbestand der Volksverhetzung verboten sind. Einer der WhatsApp-Kontakte des Mannes meldete den Status bei der Polizei.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

Nach Auffassung des Amtsgerichts erfüllt auch die Verbreitung über den eigenen WhatsApp-Status von entsprechenden Inhalten den Straftatbestand der Volksverhetzung. Begründet wurde diese Auffassung damit, dass der beliebte Messenger eine große Nutzerbasis habe. Allein in Deutschland nutzen mehr als 80 Prozent den beliebten Nachrichtendienst. Der 47-Jährige hatte insgesamt 229 gespeicherte Kontakte in seinem Gerät – das Gericht ist der Überzeugung, dass mindestens 75 Personen hiervon das Video angezeigt wurde. Es spiele keinerlei Rolle, ob diese Personen den Clip letztendlich auch tatsächlich angeschaut haben. Grundsätzliche hätte jeder, der WhatsApp nutzt und die Nummer des Mannes gespeichert hat, den Status einsehen können.

Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt

Das Amtsgericht ist daher davon überzeugt, dass eine „Verbreitung“ von verbotenem Material vorliegt. Der 47-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig, gab allerdings an, den Inhalt des Videos nicht beachtet zu haben. Er wurde wegen Volksverhetzung (§130 StGB) sowie Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) zu einer milden Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Für den Straftatbestand der Volksverhetzung sind Haftstrafen bis zu drei Jahren möglich. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig. Bereits seit einigen Jahren ist in Deutschland ein Anstieg von Volksverhetzung im Internet und in sozialen Netzwerken zu erkennen. Allein im Jahr 2020 wurden deutschlandweit über 5 800 Fälle dieses Straftatbestands polizeilich erfasst. Um gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet besser vorgehen zu können, trat am 1. Februar dieses Jahres ein neues Gesetz in Kraft. Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zeigt, dass auch der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp keinen rechtsfreien Raum darstellt.

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