Hass im Netz – Soziale Medien müssen strafbare Inhalte an das BKA melden

Hass im Netz – Soziale Medien müssen ab heute strafbare Inhalte melden

Seit heute gilt ein weiterer Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz NetzDG. Dieser sieht vor, dass Soziale Netzwerke wie YouTube und Facebook aber auch Messenger-Dienste strafbare Inhalte dem Bundeskriminalamt melden müssen. Bisher galt lediglich die Pflicht, entsprechende Inhalte zu löschen.

Was genau steckt hinter der neuen Meldepflicht?

Posts mit strafbaren Inhalten mussten bislang von den Betreibern der Sozialen-Plattformen lediglich gelöscht werden, nun müssen sowohl die Inhalte als auch die Nutzerdaten an das BKA übermittelt werden. Dies gilt für alle Dienste, die mehr als zwei Millionen Nutzer aufweisen. Diese Meldepflicht ist in §3a des NetzDG geregelt:

„Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle zum Zwecke der Ermöglichung der Verfolgung von Straftaten Inhalte übermitteln,

  1. die dem Anbieter in einer Beschwerde über rechtswidrige Inhalte gemeldet worden ist,
  2. die der Anbieter entfernt oder zu denen er den Zugang gesperrt hat und
  3. bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mindestens einen der Tatbestände […] des Strafgesetzbuches

erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.

Die Übermittlung an das Bundeskriminalamt muss enthalten:

  1. den Inhalt und, sofern vorhanden den Zeitpunkt zu dem der Inhalt geteilt oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist […]
  2. folgende Angaben zu dem Nutzer […]
  3. den Nutzernamen und,
  4. […] die gegenüber dem Anbieter des sozialen Netzwerkes zuletzt verwendete IP-Adresse einschließlich der Portnummer sowie den Zeitpunkt des letzten Zugriffs […].“

BKA richtet eigene Stelle für Hasskommentare ein

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wurde bereits im Juni 2020 vom Bundestag beschlossen. Das BKA hat mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, kurz ZMI, eine eigene Stelle eingerichtet, um gegen Hasskommentare im Internet vorzugehen. Erwartet werden jährlich ca. 250 000 NetzDG-Meldungen, von denen vermutlich zwei Drittel Strafverfahren nach sich ziehen werden. Neben Hasskommentaren müssen beispielsweise auch Terrorismuspropaganda sowie Bilder und Videos von Kindesmissbrauch und Antisemitismus gemeldet werden. Weitere relevante Inhalte, die von den Plattform-Betreibern an das BKA weitergeleitet werden müssen sind Mord- sowie Vergewaltigungsdrohungen, Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen und die Androhung von Straftaten.

Meta und Google klagen gegen die Meldepflicht

Die beiden riesigen US-Konzerne Google und Meta (ehemals Facebook), haben vor dem Kölner Verwaltungsgericht bereits Klage gegen die Meldepflicht eingelegt. Konkret bedeutet dies, dass die beiden Unternehmen keine Inhalte und Nutzerdaten an das BKA übermitteln müssen, solange kein Urteil vom Verwaltungsgericht gefällt wurde. Facebook steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik, der Entfernung entsprechender Inhalte nur sehr zögerlich nachzukommen. Auch die Durchsetzung des Gesetzes bei dem Messenger-Dienst Telegram könnte zu einem Problem werden, da nicht bekannt ist, wo sich der Unternehmenssitz tatsächlich befindet. Am offiziellen Unternehmenssitz in Dubai, befinden sich ausschließlich leere Büros.

Corona-Pandemie hat Hasskriminalität im Netz weiter verstärkt

Im Jahr 2019 verdeutlichte eine Forsa-Umfrage, dass bereits jeder fünfte Befragte selbst bereits Opfer von Hasskommentaren im Netz wurde. Auffällig ist, dass insbesondere junge Personen häufig betroffen sind. Denn in der Altersgruppe zwischen 18 und 29 gab sogar jeder Dritte an, bereits Opfer gewesen zu sein. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Hasskriminalität im Internet noch weiter verschärft. Die niedersächsische Justiz stellte beispielsweise im Jahr 2020 einen Anstieg von 43 Prozent bei den Taten im Netz fest. Die neue Meldepflicht ist ein wichtiger Schritt, um gegen den Hass im Netz und damit auch gegen die weit verbreitete Auffassung, das Internet sei ein rechtfreier Raum, vorzugehen.

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