Datenschutz – Weitergabe von Vertragsdaten an Auskunfteien in der Kritik

Datenschutz – Weitergabe von Vertragsdaten an Auskunfteien in der Kritik

Ohne die notwendige Einwilligung der betroffenen Kunden einzuholen, geben Mobilfunkbetreiber seit Jahren Vertragsdaten an Wirtschaftsauskunfteien wie beispielsweise die Schufa weiter. Dieses Vorgehen wird von Datenschützern scharf kritisiert.

Worum geht es in dem Streit zwischen Datenschützern und Mobilfunkanbietern?

Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob Mobilfunkanbieter die Vertragsdaten der Kunden an Auskunfteien weitergeben dürfen und, ob diese die Daten speichern dürfen. Während die Mobilfunkanbieter in der Vergangenheit mehrmals hervorhoben, dass die Weitergabe der Vertragsdaten allen voran der Betrugsprävention diene, sind die Datenschützer fest davon überzeugt, dass die Weitergabe an die Auskunfteien seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, im Jahr 2018 unzulässig sei. Am 22. September letzten Jahres beschloss das wichtigste deutsche Datenschutzgremium, bestehend aus den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, unter anderem, dass

„1. die Übermittlung und Verarbeitung von sog. Positivdaten an bzw. durch Handels- und Wirtschaftsauskunfteien grundsätzlich nicht auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO gestützt werden kann und

  1. es für die Übermittlung und Verarbeitung von sog. Positivdaten regelmäßig einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Person unter Beachtung der hohen Anforderungen an die Freiwilligkeit bedarf.“

Die Speicherung von entsprechenden Daten ist demnach aufgrund der DSGVO nur dann zulässig, wenn zuvor eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt, welche allerdings in den letzten Jahren nicht bei den betroffenen Kunden eingeholt wurde. Die Mobilfunkbetreiber widersetzen sich allerdings diesem Beschluss, und geben die Vertragsdaten immer noch an die Auskunfteien weiter.

Um welche Daten handelt es sich und wie werden diese genutzt?

Konkret geht es um Daten, die Informationen über die Dauer eines Vertrages sowie über Vertragswechsel enthalten. Die Wirtschaftsauskunfteien, die die Vertragsdaten von den Mobilfunkanbietern erhalten, können diese anschließend auswerten. Verteidigt wird das Vorgehen vonseiten der Auskunfteien damit, dass für einige Gruppen keine oder nur sehr wenig Daten vorlägen – hierzu zählten beispielsweise Migranten, aber auch junge Erwachsene. Zudem wurde allerdings im November letzten Jahres zugegeben, die erhaltenen Vertragsdaten auch dafür zu nutzen, um die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern zu ermitteln. Dieses Vorgehen wird von den Verbraucherschützern des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, kurz vzbv, als „weitgehend intransparentes“ Verfahren bezeichnet. Einige Wirtschaftsauskunfteien nutzten die Vertragsdaten demnach für sogenannte Scores, die beispielsweise die Kreditvergabe beeinflussen.

„Gegen die aus unserer Sicht viel zu weiten Datenweitergabeklauseln gehen wir bereits gerichtlich vor. Auch Teile unserer Verbandsfamilie bereiten derzeit ähnliche Unterlassungsverfahren vor“, so Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Mobilfunkanbieter wollen gegen Entscheidung der Datenschützer klagen

Der Bundesverband Verbraucherzentrale zieht gegen die Mobilfunkanbieter vor Gericht. Zudem wird aktuell eine Unterlassungsklage gegen die Anbieter von einer Verbraucherzentrale vorbereitet. Aber auch die Mobilfunkanbieter wollen sich nun rechtlich wehren, da sie sich gegen den Beschluss der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern stellen. Die Unternehmen werfen den Datenschützern vor, dass sie die Interessen der Kunden fälschlicherweise über die Unternehmensinteressen stellen.

„Derzeit prüfen wir – zusammen mit den Auskunfteien und dem Verband `Die Wirtschaftsauskunftei´ die Möglichkeiten, den Beschluss der Datenschutzkonferenz rechtlich überprüfen zu lassen, äußert der Verband für Telekommunikation und Mehrwertdienste, zu dem beispielsweise Telefónica O2 und Vodafone gehören.

Obwohl auch die Deutsche Telekom nicht mit der Ansicht der Datenschützer übereinstimmt, will das Unternehmen nicht gegen den Beschluss klagen. Stattdessen würde an einer „alternativen Lösung auf Basis einer Einwilligung“ gearbeitet. Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kleber ist der Beschluss der Datenschutzkonferenz allerdings ziemlich eindeutig: für die Speicherung der Vertragsdaten gebe es keinerlei gesetzliche Grundlage. Dennoch will Kleber zunächst das Gespräch mit den Mobilfunkbetreibern suchen.

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Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

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