„Emergency Eye“ – Notfallhilfe per Handykamera kann Leben retten

„Emergency Eye“ – Notfallhilfe per Handykamera kann Leben retten

In manchen Situationen entscheiden bereits wenige Minuten oder sogar Sekunden über Leben und Tod. Das System „Emergency Eye“ stellt eine Videoverbindung zwischen Leitstelle und Anrufern her und bietet dadurch Notfallhilfe per Smartphone-Kamera. Im Odenwald ist jetzt eine Testphase für das Hilfesystem gestartet.

Was steckt hinter „Emergency Eye“?

Bei Unfällen, Bränden oder in anderen Notsituationen ist es wichtig, dass die richtige Hilfe schnell eintrifft. Hierfür müssen die Rettungskräfte so genau wie möglich über die Situation vor Ort in Kenntnis gesetzt werden. Doch insbesondere bei Notlagen im Wald, auf abgelegenen Landstraßen oder dort, wo der Anrufer nicht ortskundig ist, gestaltet sich das Ganze schwierig. Immer wieder können – aufgrund fehlender Ortskenntnisse oder der Ausnahmesituation – keine genauen Angaben gemacht werden, wo die Hilfe benötigt wird. Zudem ist es für Ersthelfer meist schwer, einzuschätzen, wie schwer die Verletzungen sind. Die neue Software „Emergency Eye“ soll bei genau diesen Problemen helfen und dadurch Leben retten. Das System ermöglicht der Einsatzleitstelle einen Zugriff auf die Handykamera der Person, die den Notruf absetzt. Durch die Videoverbindung ist es den Einsatzkräften möglich, die Situation vor Ort besser einzuschätzen und somit den Einsatz besser zu planen. Auch Erste-Hilfe-Anweisungen können per Smartphone-Kamera gegeben werden. „Emergency Eye“ kann dadurch nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Bränden oder anderen Notlagen hilfreich sein, um die Lage vor Ort einzuschätzen.

Wie funktioniert das System?

Viktor Huhle des rheinländischen Familienunternehmens Corevas kam nach einem schweren Motorradunfall seiner Eltern auf die Idee, das Notfallsystem zu entwickeln. Gemeinsam mit seinen Eltern rief er „Emergency Eye“ ins Leben. Der wichtigste Unterschied zu anderen Systemen, bei denen ebenfalls auf Video- und Ortungsprogramme gesetzt wird, ist, dass keinerlei App notwendig ist. Allein ein Handy sowie eine Internetverbindung sind ausreichend. Von der Rettungsleitstelle wird eine SMS mit einem Link an das Gerät des Anrufers gesendet. Der Browser des Smartphones stellt über diesen dann eine Verbindung her. Damit „Emergency Eye“ DSGVO-konform ist, muss der Zugriff zunächst von der Person, die den Notruf angesetzt hat, bestätigt werden. Anschließend werden die Videobilder in Echtzeit übertragen. Dank einer selbst übersetzenden Chatfunktion sind auch mögliche sprachliche Barrieren kein Problem. Überdies bietet das System eine fortlaufende Ortungsfunktion sowie eine Fotofunktion. Die Einsatzkräfte in der Leitstelle können dank der Verbindung die Lage schnell beurteilen und anhand der Informationen eine zielgerichtete Disposition von Rettungsmitteln erstellen. Die Notfallhilfe lässt sich hierbei ganz einfach in bereits bestehende Infrastruktur integrieren, da keine zusätzliche Hardware benötigt wird.

Testphase im Odenwald gestartet

Im Odenwald hat im Rahmen des Projekts „Katastrophenschutz goes digital“ eine Testphase für „Emergency Eye“ begonnen. Mit dem Projekt soll der Bevölkerungsschutz durch digitale Technik verbessert werden. Hierfür gab es einen Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von 2,25 Millionen Euro. Insbesondere in ländlichen, waldreichen und abgelegenen Gebieten kann das System die Notfallhilfe maßgeblich verbessern. In Kreisen in Mittel- und Osthessen wird das System bereits eingesetzt. Bezahlt werden muss dafür ein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum. Dieser ist von der Einwohnerzahl abhängig. Pro Jahr fallen für den Odenwaldkreis pro Einwohner drei Cent plus Mehrwertsteuer an. Horst Friedrich, Kreisbrandinspektor des Odenwaldkreises, ist davon überzeugt, dass es sich hierbei um eine sehr sinnvolle Investition handelt:

„Ich kann hier für die Notfallhilfe einen Mehrwert generieren, der in einem ordentlichen Verhältnis zu den Kosten steht. Hier sind auch viele Lkw-Fahrer unterwegs, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind.“

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]