
Auf dem Telefondisplay erscheint die Rufnummer der Hausbank, einer Polizeidienststelle oder eines bekannten Unternehmens. Trotzdem kann sich dahinter ein Betrüger verbergen. Beim sogenannten Call-ID-Spoofing manipulieren Anrufer die übermittelte Telefonnummer, um ihre tatsächliche Identität zu verschleiern.
Die angezeigte Rufnummer muss deshalb nicht zu dem Anschluss gehören, von dem der Anruf tatsächlich ausgeht. Selbst eine vermeintlich seriöse Telefonnummer ist kein zuverlässiger Beweis für die Identität des Anrufers.
Was ist Spoofing?
Der englische Begriff „Spoofing“ bedeutet sinngemäß das Vortäuschen einer falschen Identität. In der Informationstechnik beschreibt er verschiedene Verfahren, bei denen Absenderinformationen manipuliert werden. Beim Telefon-Spoofing, auch Call-ID-Spoofing, Caller-ID-Spoofing oder Rufnummern-Spoofing genannt, wird eine fremde oder frei erfundene Telefonnummer als Absenderkennung übermittelt.
Dadurch kann etwa die Rufnummer einer Bank angezeigt werden, obwohl der Anruf tatsächlich von einer völlig anderen Person stammt. Spoofing beschränkt sich allerdings nicht auf Telefonanrufe. Auch bei E-Mails, Webseiten oder Netzwerkverbindungen können Absender und Identitäten vorgetäuscht werden. Beim E-Mail-Spoofing wird insbesondere die Absenderadresse manipuliert, um den Empfänger zu täuschen. Solche Verfahren werden häufig bei Phishing-Angriffen eingesetzt.
Wie funktioniert Call-ID-Spoofing technisch?
Bei einem gewöhnlichen Telefonanruf wird neben der Sprachverbindung auch eine Rufnummer übermittelt. Diese Nummer erscheint auf dem Display des angerufenen Telefons. Technisch ist die Anzeige von der eigentlichen Verbindung zu unterscheiden. Das ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Rufnummer als die des tatsächlich genutzten Anschlusses zu signalisieren. Besonders bei der Internettelefonie über Voice over IP (VoIP) können unterschiedliche Angaben zur Identität des Anrufers verarbeitet werden. Werden solche Informationen nicht ausreichend überprüft, lassen sich falsche Absenderrufnummern übermitteln.
Kriminelle können diese technischen Möglichkeiten ausnutzen, um Anrufe unter vermeintlich vertrauenswürdigen Rufnummern durchzuführen. Dabei ist es nicht notwendig, die betreffende Telefonnummer tatsächlich zu besitzen, die SIM-Karte des Inhabers zu stehlen oder dessen Telefonanschluss zu übernehmen.
Welche Rolle spielt CLIP no screening?
Eine Besonderheit der Telefontechnik ist das Leistungsmerkmal „CLIP no screening“. Dabei kann eine Telefonanlage unter bestimmten Voraussetzungen eine vom Anschlussinhaber festgelegte Rufnummer für die Anzeige beim Angerufenen übermitteln. Dies kann beispielsweise bei Unternehmen mit mehreren Standorten oder zentralen Telefonanlagen sinnvoll sein.
Allerdings darf nicht jede beliebige Telefonnummer verwendet werden. Die Übermittlung muss den gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen des jeweiligen Telekommunikationsanbieters entsprechen. Eine missbräuchliche Verwendung fremder oder erfundener Rufnummern ist unzulässig.
Weitere Informationen zur Rufnummernanzeige bietet der telespiegel-Ratgeber über CLIP und die Rufnummernübermittlung.
Spoofing erkennen: Welche Warnsignale gibt es?
Eine gefälschte Telefonnummer lässt sich nicht immer unmittelbar erkennen. Moderne Smartphones und gewöhnliche Festnetztelefone zeigen in der Regel lediglich die übermittelte Rufnummer an. Selbst wenn die Nummer im Telefonbuch gespeichert ist und deshalb der Name einer Bank oder Behörde erscheint, beweist dies nicht, dass der Anruf tatsächlich von dieser Stelle stammt.
Verdächtig sind insbesondere folgende Situationen:
- Ungewöhnliche Forderungen: Der Anrufer verlangt Passwörter, PINs, TANs, Kreditkartendaten oder andere vertrauliche Informationen.
- Zeitdruck: Angeblich muss sofort gehandelt werden, um eine Kontosperrung, Strafanzeige oder einen finanziellen Schaden zu verhindern.
- Geldforderungen: Der Anrufer fordert Überweisungen, Bargeld oder die Herausgabe von Gutscheincodes.
- Fernzugriff: Ein angeblicher Mitarbeiter des technischen Supports verlangt die Installation einer Fernwartungssoftware.
- Ungewöhnliche Gesprächsinhalte: Der vermeintliche Bankmitarbeiter, Polizist oder Unternehmensvertreter verhält sich auffällig oder stellt überraschende Fragen.
Auch eine bekannte Telefonnummer oder eine passende Ortsvorwahl ist kein zuverlässiges Echtheitsmerkmal.
Falsche Telefonnummer wird angezeigt – ist das automatisch Spoofing?
Nicht unbedingt. Eine abweichende Rufnummer kann unterschiedliche Ursachen haben. Unternehmen nutzen insbesondere zentrale Telefonanlagen, über die mehrere Mitarbeiter mit einer einheitlichen Unternehmensnummer telefonieren. Auch bei Rufumleitungen oder bestimmten VoIP-Konfigurationen können unterschiedliche Rufnummerninformationen auftreten. Erst wenn eine Rufnummer unberechtigt manipuliert oder zur Täuschung verwendet wird, liegt ein entsprechender Missbrauch vor.
Typische Betrugsmaschen mit gefälschten Telefonnummern
Falsche Polizeibeamte
Kriminelle geben sich am Telefon als Polizeibeamte aus. Angeblich besteht die Gefahr eines Einbruchs, oder es müsse Bargeld beziehungsweise Schmuck in Sicherheit gebracht werden. Um glaubwürdig zu erscheinen, verwenden die Täter mitunter manipulierte Rufnummern von Polizeidienststellen. Eine besondere Auffälligkeit ist die Notrufnummer 110. Diese darf nicht als Absenderrufnummer verwendet werden. Seit dem 1. Dezember 2022 müssen entsprechende Anrufe durch die beteiligten Telekommunikationsanbieter abgebrochen werden.
Anrufe im Namen von Banken
Ein angeblicher Bankmitarbeiter meldet eine verdächtige Kontobewegung. Um das Konto zu schützen, soll der Angerufene eine TAN bestätigen, eine Überweisung durchführen oder persönliche Zugangsdaten mitteilen. Auf dem Display kann dabei tatsächlich die öffentlich bekannte Telefonnummer der Bank erscheinen.
Technischer Support und vermeintliche Sicherheitsprobleme
Betrüger behaupten, ein Computer sei mit Schadsoftware infiziert oder ein Onlinekonto sei gehackt worden. Anschließend versuchen sie, die Installation einer Fernwartungssoftware oder die Herausgabe von Zugangsdaten zu erreichen.
Gefälschte Servicenummern
Auch Rufnummern von Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen können missbraucht werden. So wurde bereits vor betrügerischen Anrufen mit der Nummer der Sperr-Notruf-Hotline 116 116 gewarnt. Weitere Informationen: Vorsicht vor falschen Anrufen – Betrug mit der Notruf-Nummer 116 116.
Schutz vor Spoofing: Was tun bei verdächtigen Anrufen?
Einen vollständigen technischen Schutz vor allen manipulierten Rufnummernanzeigen gibt es für Verbraucher nicht. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Betrugsrisiko jedoch deutlich reduzieren.
- Gespräch beenden: Bei ungewöhnlichen Geldforderungen, Drohungen oder Fragen nach vertraulichen Informationen sollte das Telefonat abgebrochen werden.
- Selbst zurückrufen: Die betreffende Bank, Behörde oder Firma sollte über eine eigenständig recherchierte offizielle Telefonnummer kontaktiert werden. Nicht einfach die Nummer aus der Anrufliste verwenden.
- Keine sensiblen Daten weitergeben: Passwörter, PINs, TANs oder vollständige Zugangsdaten gehören nicht in ein unerwartetes Telefongespräch.
- Keine Fernwartungssoftware installieren: Unbekannten Anrufern sollte kein Zugriff auf Computer oder Smartphones gewährt werden.
- Verdächtige Anrufe dokumentieren: Datum, Uhrzeit, angezeigte Telefonnummer und Gesprächsinhalte können für eine spätere Beschwerde wichtig sein.
- Rufnummern blockieren: Wiederholte unerwünschte Anrufe können am Smartphone oder Router gesperrt werden. Allerdings können Täter jederzeit andere Rufnummern vortäuschen.
Entscheidend ist vor allem, die Echtheit des Anrufers unabhängig zu überprüfen.
Spoofing melden: Bundesnetzagentur und Polizei
Wer einen Anruf mit mutmaßlich gefälschter Telefonnummer erhält, kann den Vorfall bei der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde ist unter anderem für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch zuständig und kann bei entsprechenden Verdachtsfällen Ermittlungen einleiten. Dafür steht ein spezielles Beschwerdeverfahren zur Verfügung: Bundesnetzagentur – Rufnummernmanipulation melden
Für eine Beschwerde sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
- Angezeigte Telefonnummer des verdächtigen Anrufers
- Eigene angerufene Telefonnummer
- Datum und genaue Uhrzeit des Anrufs
- Eigener Telefonanbieter
- Beschreibung des Gesprächs und des Manipulationsverdachts
Wichtig: Eine Beschwerde sollte möglichst unverzüglich erfolgen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur werden relevante Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern regelmäßig bereits nach wenigen Tagen gelöscht.
Bei einem Betrugsversuch oder einem bereits entstandenen finanziellen Schaden ist zusätzlich die Polizei zuständig. Die Bundesnetzagentur ersetzt keine Strafanzeige.
Anrufe ohne angezeigte Nummer können im speziellen Beschwerdeverfahren für Rufnummernmanipulation nicht untersucht werden, da eine konkrete gefälschte Absenderrufnummer als Ermittlungsansatz fehlt.
Meine Telefonnummer wird für Spoofing verwendet – was tun?
Nicht nur die Angerufenen können betroffen sein. Auch unbeteiligte Anschlussinhaber werden zu Opfern, wenn Kriminelle ihre Telefonnummer als Absenderkennung verwenden. Ein typisches Anzeichen sind zahlreiche Rückrufe unbekannter Personen, die behaupten, von der betreffenden Nummer angerufen worden zu sein. Das kann passieren, obwohl über den eigenen Telefonanschluss überhaupt keine entsprechenden Gespräche geführt wurden.
In einem solchen Fall empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Den eigenen Telefonanbieter über den Verdacht informieren.
- Eingehende Rückrufe mit Datum und Uhrzeit dokumentieren.
- Nach Möglichkeit Angaben zu den ursprünglichen Anrufen sammeln, insbesondere die angerufenen Rufnummern.
- Den Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur melden.
- Bei Hinweisen auf einen tatsächlichen Missbrauch des eigenen Anschlusses die Telefonanlage und Zugangsdaten überprüfen.
Allein die Tatsache, dass eine fremde Person die eigene Telefonnummer bei Anrufen vortäuscht, bedeutet nicht, dass das Smartphone, die SIM-Karte oder der Telefonanschluss gehackt wurde. Auch ein Wechsel der Telefonnummer ist deshalb nicht automatisch erforderlich. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass für Ermittlungen möglichst konkrete Angaben zu den unter der gefälschten Nummer erfolgten Anrufen vorliegen müssen.
Ist Call-ID-Spoofing in Deutschland strafbar?
Die Manipulation von Rufnummern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Speziell § 120 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enthält Vorgaben zur Rufnummernübermittlung und untersagt die unzulässige Verwendung fremder oder nicht zugeteilter Rufnummern. Verstöße können aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Ob zusätzlich eine Straftat vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab. Wird die gefälschte Telefonnummer beispielsweise eingesetzt, um durch Täuschung Geld zu erlangen, kann ein Betrug oder versuchter Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch vorliegen. Auch weitere Straftatbestände können je nach Vorgehensweise erfüllt sein.
Nicht jede Anzeige einer anderen Rufnummer ist jedoch rechtswidrig. Unternehmen können unter bestimmten technischen und rechtlichen Voraussetzungen insbesondere zentrale geschäftliche Rufnummern übermitteln. Unzulässig ist dagegen die unberechtigte Verwendung fremder Nummern zur Verschleierung der tatsächlichen Herkunft eines Anrufs.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es in Deutschland gegen Rufnummern-Spoofing?
Seit dem 1. Dezember 2022 gelten zusätzliche technische Schutzpflichten für Telekommunikationsanbieter. Anrufe aus ausländischen Telefonnetzen, bei denen eine deutsche Rufnummer als Absender übermittelt wird, müssen grundsätzlich ohne diese Rufnummernanzeige weitergeleitet werden.
Eine wichtige Ausnahme betrifft deutsche Mobilfunknummern beim internationalen Roaming. Dadurch soll verhindert werden, dass reguläre Mobilfunkkunden bei Aufenthalten im Ausland generell nur noch anonym anrufen können. Außerdem müssen bestimmte unzulässige Absenderrufnummern, darunter die Notrufnummern 110 und 112, durch die Telekommunikationsanbieter blockiert werden. Diese Maßnahmen erschweren den Rufnummernmissbrauch, verhindern jedoch nicht sämtliche betrügerischen Anrufe.
Häufige Fragen zu Spoofing
Was bedeutet Spoofing beim Telefonieren?
Beim Telefon-Spoofing wird die Rufnummernanzeige manipuliert. Der Empfänger sieht eine andere Telefonnummer als die, die tatsächlich dem Anrufer zugeordnet ist. Dadurch kann eine falsche Identität vorgetäuscht werden.
Kann ein Betrüger mit meiner Telefonnummer anrufen?
Ja. Durch Call-ID-Spoofing kann eine fremde Rufnummer als Absenderkennung verwendet werden, ohne dass der Täter Zugriff auf die zugehörige SIM-Karte oder den Telefonanschluss besitzt.
Kann man eine gefälschte Telefonnummer erkennen?
Nicht immer. Eine gefälschte Nummer kann genauso aussehen wie eine echte. Warnsignale ergeben sich häufig erst aus dem Gesprächsinhalt, beispielsweise ungewöhnlichen Geldforderungen oder der Aufforderung, Passwörter mitzuteilen.
Kann man mit einer anderen Telefonnummer anrufen?
Technisch ist die Übermittlung einer abweichenden Rufnummer unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer geschäftlichen Telefonanlage. Die unberechtigte Verwendung fremder Rufnummern ist jedoch nicht zulässig.
Ist eine gefälschte Rufnummer beim Rückruf erreichbar?
Das hängt davon ab, welche Nummer vorgetäuscht wurde. Bei einer echten fremden Rufnummer erreicht ein Rückruf möglicherweise deren rechtmäßigen Inhaber, der mit dem ursprünglichen Anruf nichts zu tun hat. Bei erfundenen Rufnummern kommt unter Umständen keine Verbindung zustande.
Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Bei einem vermuteten Betrug sollte unverzüglich die eigene Bank kontaktiert werden, um mögliche Sicherungsmaßnahmen oder einen Rückruf der Überweisung zu veranlassen. Außerdem empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der Polizei. Wurden Zugangsdaten preisgegeben, sollten diese umgehend geändert und betroffene Konten geschützt werden.
Kann die Bundesnetzagentur den Spoofing-Anrufer identifizieren?
Die Bundesnetzagentur kann unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte bei beteiligten Telekommunikationsanbietern einholen. Ob der tatsächliche Ursprung ermittelt werden kann, hängt unter anderem von den vorhandenen Verbindungsdaten und einer möglichen Auslandsbeteiligung ab. Eine Identifizierung ist daher nicht garantiert.
Telespiegel-Nachrichten zu Spoofing

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