Urteil des BGH – Keine Zahlungsverpflichtung bei heimlicher Dialereinwahl

Urteil des BGH - keine Zahlungsverpflichtung bei heimlicher Dialereinwahl

Ein einziger Klick und schon installiert sich heimlich ein Programm, das Internet-Verbindungen über teure Service-Rufnummern herstellt. Das ist ein Alptraum für jeden Internetnutzer und führt in der Regel zu hohen Kosten, die oft erst bei Erhalt der Telefonrechnung bemerkt werden. Die Gebühren für Verbindungen über einen solchen Dialer muss der Nutzer jedoch nicht zwingend zahlen. Im Jahr 2000 entstanden an dem ISDN-Anschluss einer Berliner Mutter innerhalb von vier Monaten Telefonkosten von über 17.500,- DM (etwa 8.750,- €). Es stellte sich heraus, dass ihr Sohn ein Programm aus dem Internet geladen hatte, das eine kostenlose Beschleunigung der Datenübertragung versprach.
Tatsächlich verbarg sich darin ein Dialer, der die DFÜ-Einstellungen des Computers veränderte. Sämtliche Verbindungen über den Internetanschluss wurden nun über eine Mehrwertdienste-Nummer hergestellt. Die Manipulation konnte bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht bemerkt werden. Doch auch das Entfernen der Software verschaffte keine Abhilfe. Die Veränderungen bestanden weiterhin, obwohl das Programm gelöscht war.

Der Berliner Netzbetreiber BerliKom und die Berliner Kundin trafen sich nun zum dritten Mal vor Gericht. Nachdem die Frau in erster Instanz von dem Landgericht Berlin verurteilt wurde, die angefallenen Gebühren zu bezahlen, entschied das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz, sie habe lediglich die Gebühren für eine Standardverbindung zu zahlen. Der Netzbetreiber ging in Revision und nun befasste sich das höchste deutsche Gericht zum ersten Mal mit Dialern.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in einem heute bekannt gegebenen Urteil, dass die BerliKom keinen Anspruch auf Zahlung der durch den Dialer verursachten Kosten hat.
Kunden müssen dem Telefonanbieter die Dialer-Kosten nicht zahlen, wenn ihnen kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. (Deshalb seien sie auch nicht verpflichtet, Dialer-Schutzprogramme zu installieren.) Die Kundin und ihr Sohn haben nicht gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen.
Des weiteren verdienen Telefonnetzbetreiber, die für Firmen Dialer-Gebühren einziehen, ebenfalls an diesen Service-Nummern und haben somit ein eigenes wirtschaftliches Interesse, erklärte der BGH. Deshalb sei es angemessen, dass sie in solchen Fällen das Missbrauchsrisiko und die dabei entstehenden Mehrkosten tragen (AZ: III ZR 96/03).

Weitere Gerichtsurteile

Urteile – Handy
Urteile – Festnetz
Urteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Revolutionär – Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Revolutionär

Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Der Hersteller Samsung hat ein neues Display vorgestellt, das die Smartphone-Welt revolutionieren könnte. Das spezielle Sensor-OLED-Display dient in seiner gesamten Fläche als Fingerabdrucksensor. Hierdurch soll unter anderem die Authentifizierung beschleunigt und verbessert werden. […]

Aus für „Hallo Magenta“ – Telekom stellt Smart Speaker am 30. Juni ein

Aus für „Hallo Magenta“

Telekom stellt Smart Speaker am 30. Juni ein

Sämtliche Funktionen des intelligenten Lautsprechers „Hallo Magenta“ der Telekom werden in wenigen Wochen eingestellt. Das bedeutet nach nicht einmal vier Jahren das Aus für den Smart Speaker. Nur ein Teil der Käufer bekommt sein Geld zurück. […]

Urteil – Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Urteil

Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Das Weiterleiten von Positivdaten der Kunden an Auskunfteien durch Mobilfunkanbieter ist eine übliche Vorgehensweise. Verbraucherschützer konnten jetzt einen Erfolg vor Gericht erzielen, der dieses Vorgehen untersagt. Denn auch Positivdaten können negative Auswirkungen für den Kunden haben. […]

Verkaufsverbot für Oppo – Nokia vertreibt chinesischen Hersteller

Verkaufsverbot für Oppo

Nokia vertreibt chinesischen Hersteller

Einer der größten Smartphone-Hersteller der Welt darf seine Geräte nicht mehr in Deutschland verkaufen. Der Grund sind Patentstreitigkeiten mit dem finnischen Netzausstatter Nokia. Andere Hersteller könnten davon profitieren. […]