Telekom-Koppelangebot kartellrechtlich bedenklich – Bundesgerichtshof gab Klage von AOL statt

Telekom-Koppelangebot kartellrechtlich bedenklich - Bundesgerichtshof gab Klage von AOL statt

Vor etwa vier Jahren koppelte die Dt. Telekom einen neuen ISDN-Anschluss mit einem T-Online Internet by-Call Zugang. Der Onlinedienst AOL wandte sich gegen dieses Angebot und der Kartellsenat entschied, dass das Vorgehen kartellrechtlich bedenklich sei. Der Bundesgerichtshof gab heute einer gegen die Kopplung der Telekom mit ihrer Internetsparte T-Online gerichtete Klage von AOL Deutschland statt.

Zu einem ISDN-Neuanschluss der Telekom wurde ein T-Online-Anschluss automatisch und kostenlos mitgeliefert. Jeder ISDN-Neukunde der Telekom wurde auch bei T-Online als Kunde registriert und erhielt eine CD mit der Zugangssoftware zu einem T-Online Internetzugang. Dieser wurde by-Call abgerechnet, nämlich ohne einen monatlichen Grundpreis und mit nutzungsabhängiger Gebührenberechnung. Für den Zugang entstanden also keine zusätzlichen Kosten.

AOL Deutschland befürchtete, dass ein Großteil der T-ISDN-Neukunden den T-Online Internetanschluss nutzen und damit für andere Internet-Anbieter verloren seien. Der Provider legte gegen die Kopplung der Produkte von Telekom und ihrer Internetsparte T-Online Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Diese war erfolglos und auch die Klage bei dem Landgericht Hamburg wurde abgewiesen, ebenso wie die Berufung.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Berufungsurteil nun aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Es stehe jedem Kaufmann grundsätzlich frei, seine Waren/Leistungen nur gekoppelt mit anderen Waren/Leistungen abzugeben. Das Kartellrecht schränke diese Freiheit jedoch ein, wenn sie zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führe, erklärten die Richter.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]

iOS18 ist da – das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 ist da

Das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die neueste Version des Betriebssystems von Apple bringt viele neue, nützliche Funktionen. Zahlreiche KI-Features werden vorerst allerdings für iPhone-User in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Grund ist der Digital Markets Act der Europäischen Union. […]