Schickt uns Euren Spam – Verbraucherzentrale richtet Beschwerdestelle ein

Schickt uns Euren Spam - Verbraucherzentrale richtet Beschwerdestelle ein

Ist das eMail-Postfach mal wieder voll, jedoch nur ein geringer Anteil der elektronischen Post erwünscht und willkommen? Laut den Verbraucherzentralen liegt der Anteil sogenannter Spam-eMails in Deutschland bei 80 Prozent der insgesamt verschickten eMails. Das ist ein gewaltiger Teil des eMail-Aufkommens und der Werbemüll kostet Unternehmen und Empfänger Zeit, Geld und Nerven. Doch für die Versender ist es nicht aufwändig, eine eMail zu verfassen und millionenfach zu versenden, der Nutzen ist höher als die aufgebrachte Energie. Damit sich das ändert, fordern die Verbraucherzentralen konsequente juristische Verfolgung und haben den Spam-Versendern den Kampf angesagt.

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderte Projekts zur Bekämpfung von Spam, das zum Ziel hat, mit Unterstützung der Verbraucher unseriöse Geschäftemacher ausfindig zu machen und Spam juristisch zu verfolgen, startete der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) eine Beschwerdestelle. Die Verbraucherzentrale fordert die Verbraucher auf, erhaltene Spam-eMails an die Adresse beschwerdestelle@spam.vzbv.de weiterzuleiten. Dabei ist es wichtig, dass die Spam-eMail mitsamt der Headerzeilen, die die Zustellvermerke enthält, mitzusenden. Diese Informationen sind in den empfangenen eMails enthalten und können zum Beispiel in dem eMail-Client Outlook Express über die Menüpunkte „Eigenschaften„ -> „Details„ aufgerufen werden. Die Verbraucherzentralen prüfen die eingegangenen Spam-eMails und möchten in geeigneten Fällen juristisch gegen den Versender und den Auftraggeber vorgehen. Deshalb ist die Dokumentierung der Headerzeilen unverzichtbar.

Die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung haben und es sollen neben Unterlassungsklagen auch erreicht werden, dass den Spammern die erzielten Gewinne abgenommen werden können. Sollte der Spammer seinen Sitz in dem Ausland haben und deshalb nicht in Deutschland belangt werden können, werden sie von der Verbraucherzentrale an Verfolgungsstellen in dem Ausland gemeldet. Der Aufruf der Verbraucherzentralen gilt nur für private Verbraucher, Unternehmen müssen sich mit ihrem Spam-Problem an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wenden.

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