Schickt uns Euren Spam – Verbraucherzentrale richtet Beschwerdestelle ein

Schickt uns Euren Spam - Verbraucherzentrale richtet Beschwerdestelle ein

Ist das eMail-Postfach mal wieder voll, jedoch nur ein geringer Anteil der elektronischen Post erwünscht und willkommen? Laut den Verbraucherzentralen liegt der Anteil sogenannter Spam-eMails in Deutschland bei 80 Prozent der insgesamt verschickten eMails. Das ist ein gewaltiger Teil des eMail-Aufkommens und der Werbemüll kostet Unternehmen und Empfänger Zeit, Geld und Nerven. Doch für die Versender ist es nicht aufwändig, eine eMail zu verfassen und millionenfach zu versenden, der Nutzen ist höher als die aufgebrachte Energie. Damit sich das ändert, fordern die Verbraucherzentralen konsequente juristische Verfolgung und haben den Spam-Versendern den Kampf angesagt.

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderte Projekts zur Bekämpfung von Spam, das zum Ziel hat, mit Unterstützung der Verbraucher unseriöse Geschäftemacher ausfindig zu machen und Spam juristisch zu verfolgen, startete der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) eine Beschwerdestelle. Die Verbraucherzentrale fordert die Verbraucher auf, erhaltene Spam-eMails an die Adresse beschwerdestelle@spam.vzbv.de weiterzuleiten. Dabei ist es wichtig, dass die Spam-eMail mitsamt der Headerzeilen, die die Zustellvermerke enthält, mitzusenden. Diese Informationen sind in den empfangenen eMails enthalten und können zum Beispiel in dem eMail-Client Outlook Express über die Menüpunkte „Eigenschaften„ -> „Details„ aufgerufen werden. Die Verbraucherzentralen prüfen die eingegangenen Spam-eMails und möchten in geeigneten Fällen juristisch gegen den Versender und den Auftraggeber vorgehen. Deshalb ist die Dokumentierung der Headerzeilen unverzichtbar.

Die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung haben und es sollen neben Unterlassungsklagen auch erreicht werden, dass den Spammern die erzielten Gewinne abgenommen werden können. Sollte der Spammer seinen Sitz in dem Ausland haben und deshalb nicht in Deutschland belangt werden können, werden sie von der Verbraucherzentrale an Verfolgungsstellen in dem Ausland gemeldet. Der Aufruf der Verbraucherzentralen gilt nur für private Verbraucher, Unternehmen müssen sich mit ihrem Spam-Problem an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wenden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Irreführende Online-Werbung – Urteil stärkt Schutz von Verbrauchern

Irreführende Online-Werbung

Urteil stärkt Schutz von Verbrauchern

Das Landgericht Darmstadt hat irreführende Online-Werbung untersagt. Beanstandet wurden gefälschte Bewertungssiegel, falsche Sternebewertungen, täuschende Standortangaben und unklare Hinweise auf externe Dienstleister. […]

Google zeigt gelöschte Bewertungen – mehr Transparenz oder Misstrauen?

Google zeigt gelöschte Bewertungen

Mehr Transparenz oder Misstrauen?

Google macht jetzt sichtbar, wie viele Rezensionen Unternehmen löschen lassen. Während Verbraucher dadurch mehr Transparenz erhalten sollen, warnen Experten vor neuen Problemen bezüglich Vertrauen und Manipulation von Online-Bewertungen. […]

Neuer Minderungs-Rechner – Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Neuer Minderungs-Rechner

Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Mit dem neuen Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher bei schlechtem Handyempfang mögliche Minderungen berechnen und ihre Ansprüche einfacher gegenüber Mobilfunkanbietern durchsetzen. […]

Internetfallen im Urlaub vermeiden – Sicher surfen auf Reisen

Vorsicht

Internetfallen im Urlaub

Ob Urlaub im In- oder Ausland: Wer unterwegs öffentliche WLAN-Netze nutzt oder sein Smartphone an fremden Ladestationen anschließt, setzt sich möglichen Internetfallen aus. Welche Risiken bestehen und wie Reisende ihre Daten und Geräte wirksam schützen können. […]