Schön war die Zeit – Kostenloses surfen mit xxl nicht mehr möglich

Schön war die Zeit - Kostenloses surfen mit xxl nicht mehr möglich

So hatte sich die Deutsche Telekom AG das nicht gedacht, als sie im Juni 2000 mit dem ersten xxl-Tarif startete. Der später xxl sunday genannte Tarif von T-Com erlaubt Telefonate in dem deutschen Festnetz und Zugang in das Internet an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen ohne zusätzliche Verbindungskosten, also für 0 Cent (bzw. Pfennig). Die Online-Verbindungen sollten von Internet-Anbietern über Einwahlnummern der Rufnummerngasse 019 ermöglicht werden, die sie sich von der Deutschen Telekom schalten lassen sollten.

Findige Anbieter buchten jedoch nicht die von der Deutschen Telekom dafür vorgesehenen Einwahlnummern, sondern boten den Nutzern nationale Festnetznummern an, über die selbstverständlich ebenfalls eine kostenfreie Einwahl in das Internet an xxl-Tagen möglich war. Dadurch erhielten die Anbieter für jede über die Rufnummern generierte Verbindungsminute eine sogenannte Interconnectiongebühr, denn die Deutsche Telekom muss für die Verbindungen ein Entgelt zahlen, die aus ihrem Netz in ein Fremdnetz vermittelt werden. Diese Ortseinwahlnummern erfreuten sich einer hohen Frequentierung durch die xxl-Surfer, wodurch es oft zu Engpässen kam und die Einwahl über bestimmte Ortseinwahlnummern nicht oder nur nach mehreren Versuchen möglich war.

Die Genehmigung des xxl sunday-Tarifs war von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) jedoch befristet worden. Die Behörde musste wiederholt entscheiden, ob sie ihn erneut bewilligt, denn er war immer auf nur wenige Monate begrenzt. Die letzte Genehmigungsfrist endete am 30. September 2004, die Deutsche Telekom stellte erneut einen Antrag auf Verlängerung, dieses Mal sollten jedoch Online-Verbindungen kostenpflichtig sein.

Inzwischen war der neue xxl weekend-Tarif eingeführt worden, mit dem zwar zusätzlich an Samstagen ohne zusätzliche Kosten im deutschen Festnetz telefoniert werden kann, Internetverbindungen jedoch kostenpflichtig sind. Im Gegenzug konnte xxl sunday nicht mehr beantragt, sondern nur noch von Bestandskunden genutzt werden. Viele Kunden wechselten in den neuen xxl-Tarif, oft ohne sich darüber bewusst zu sein, dass damit kein „kostenloses„ Surfen möglich ist. Doch auch der neue xxl-Tarif kann inzwischen nur noch von Bestandskunden genutzt werden, statt dessen bietet T-Com seit dem 01. März 2005 ähnliche Tarifmodelle an.

Die Regulierungsbehörde sah aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes keinen Genehmigungsbedarf für den xxl sunday-Tarif mehr. Daraufhin kündigte die Deutsche Telekom an, xxl sunday-Nutzern die Internet-Verbindungen über Ortseinwahlnummern an xxl-Tagen ab Dezember 2004 zu berechnen. Dieser Termin konnte jedoch nicht eingehalten werden, die Kunden dürfen noch bis zum 31. März 2005 ohne zusätzliche Kosten an Sonn- und Feiertagen surfen, gleichzeitig sinkt die monatliche Grundgebühr für den analogen T-Net-Anschluss mit xxl zum 01. April von 25,65 € auf 23,27 €.

Die vergangenen Osterfeiertage waren also die letzte Möglichkeit, das „kostenlose„ Surfen mit dem xxl sunday-Tarif auszunutzen. Ab dem kommenden Sonntag werden alle xxl-Kunden, die sich über eine Ortseinwahlnummer in das Internet einwählen, dafür zahlen müssen. Wird zu diesem Zweck eine Rufnummer innerhalb des eigenen Ortsnetzes benutzt, berechnet die Deutsche Telekom 1,6 Cent pro Minute, Verbindungen über Rufnummern mit anderen nationale Ortsvorwahlen kosten 2,6 Cent pro Minute. In dem Vergleich mit den Gebühren anderer Anbieter von Internet-Zugängen ist das ein hoher Preis.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Comeback für ausrangierte Smartphones – Informationskampagne der VZ

Comeback für ausrangierte Smartphones

Informationskampagne der VZ

Smartphones werden ständig durch neue Modelle ersetzt. Die alten Handys landen dann in Schubladen. Im Rahmen einer Info-Kampagne fordern die Verbraucherzentralen dazu auf, ausrangierte Handys stattdessen fachgerecht zu entsorgen oder zu spenden. Das spart Geld und wertvolle Ressourcen. […]

Großflächige Handyüberwachung – wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

Großflächige Handyüberwachung

Wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

2020 wurde eine großflächige Handyüberwachung von Telefónica-Mobilfunkkunden durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist bis heute umstritten. Experten fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, das sogenannte „IP-Catching“ endlich deutlich zu regeln. […]

Urteile des EuGH - Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Urteile des EuGH

Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Der EuGH hat zwei Urteile gegen zwei Internetriesen gefällt. Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple steht vor 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung. Die Entscheidungen verdeutlichen die strengen Wettbewerbsvorschriften und Steuerregulierungen der EU gegen Tech-Giganten. […]

Handyverbot im Klassenzimmer – positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Handyverbot im Klassenzimmer

Positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Eine neue Studie kommt zu dem Schluss, dass sich das Verbot von Smartphones während des Unterrichts positiv auswirkt. Dennoch muss gleichzeitig der verantwortungsbewusste Umgang mit den Geräten als Unterrichtselement eingebaut werden, um auch die Ursachen der Probleme zu beheben. […]

Die iPhone 16-Serie ist da – KI-Features & neue Kamerabedienung

Die iPhone 16-Serie ist da

KI-Features & neue Kamerabedienung

Apple hat die neue iPhone-16-Serie vorgestellt. Die vier Geräte zeichnen sich insbesondere durch neue KI-Funktionen sowie eine neue Kamerabedienung per Auslöser-Knopf aus. Ab diesem Freitag können die Smartphones bereits vorbestellt werden. […]