Schön war die Zeit – Kostenloses surfen mit xxl nicht mehr möglich

Schön war die Zeit - Kostenloses surfen mit xxl nicht mehr möglich

So hatte sich die Deutsche Telekom AG das nicht gedacht, als sie im Juni 2000 mit dem ersten xxl-Tarif startete. Der später xxl sunday genannte Tarif von T-Com erlaubt Telefonate in dem deutschen Festnetz und Zugang in das Internet an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen ohne zusätzliche Verbindungskosten, also für 0 Cent (bzw. Pfennig). Die Online-Verbindungen sollten von Internet-Anbietern über Einwahlnummern der Rufnummerngasse 019 ermöglicht werden, die sie sich von der Deutschen Telekom schalten lassen sollten.

Findige Anbieter buchten jedoch nicht die von der Deutschen Telekom dafür vorgesehenen Einwahlnummern, sondern boten den Nutzern nationale Festnetznummern an, über die selbstverständlich ebenfalls eine kostenfreie Einwahl in das Internet an xxl-Tagen möglich war. Dadurch erhielten die Anbieter für jede über die Rufnummern generierte Verbindungsminute eine sogenannte Interconnectiongebühr, denn die Deutsche Telekom muss für die Verbindungen ein Entgelt zahlen, die aus ihrem Netz in ein Fremdnetz vermittelt werden. Diese Ortseinwahlnummern erfreuten sich einer hohen Frequentierung durch die xxl-Surfer, wodurch es oft zu Engpässen kam und die Einwahl über bestimmte Ortseinwahlnummern nicht oder nur nach mehreren Versuchen möglich war.

Die Genehmigung des xxl sunday-Tarifs war von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) jedoch befristet worden. Die Behörde musste wiederholt entscheiden, ob sie ihn erneut bewilligt, denn er war immer auf nur wenige Monate begrenzt. Die letzte Genehmigungsfrist endete am 30. September 2004, die Deutsche Telekom stellte erneut einen Antrag auf Verlängerung, dieses Mal sollten jedoch Online-Verbindungen kostenpflichtig sein.

Inzwischen war der neue xxl weekend-Tarif eingeführt worden, mit dem zwar zusätzlich an Samstagen ohne zusätzliche Kosten im deutschen Festnetz telefoniert werden kann, Internetverbindungen jedoch kostenpflichtig sind. Im Gegenzug konnte xxl sunday nicht mehr beantragt, sondern nur noch von Bestandskunden genutzt werden. Viele Kunden wechselten in den neuen xxl-Tarif, oft ohne sich darüber bewusst zu sein, dass damit kein „kostenloses„ Surfen möglich ist. Doch auch der neue xxl-Tarif kann inzwischen nur noch von Bestandskunden genutzt werden, statt dessen bietet T-Com seit dem 01. März 2005 ähnliche Tarifmodelle an.

Die Regulierungsbehörde sah aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes keinen Genehmigungsbedarf für den xxl sunday-Tarif mehr. Daraufhin kündigte die Deutsche Telekom an, xxl sunday-Nutzern die Internet-Verbindungen über Ortseinwahlnummern an xxl-Tagen ab Dezember 2004 zu berechnen. Dieser Termin konnte jedoch nicht eingehalten werden, die Kunden dürfen noch bis zum 31. März 2005 ohne zusätzliche Kosten an Sonn- und Feiertagen surfen, gleichzeitig sinkt die monatliche Grundgebühr für den analogen T-Net-Anschluss mit xxl zum 01. April von 25,65 € auf 23,27 €.

Die vergangenen Osterfeiertage waren also die letzte Möglichkeit, das „kostenlose„ Surfen mit dem xxl sunday-Tarif auszunutzen. Ab dem kommenden Sonntag werden alle xxl-Kunden, die sich über eine Ortseinwahlnummer in das Internet einwählen, dafür zahlen müssen. Wird zu diesem Zweck eine Rufnummer innerhalb des eigenen Ortsnetzes benutzt, berechnet die Deutsche Telekom 1,6 Cent pro Minute, Verbindungen über Rufnummern mit anderen nationale Ortsvorwahlen kosten 2,6 Cent pro Minute. In dem Vergleich mit den Gebühren anderer Anbieter von Internet-Zugängen ist das ein hoher Preis.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]