Kuckucksei von TSD – Angebliche Preselection-Verträge widerrufen

Kuckucksei von TSD - Angebliche Preselection-Verträge widerrufen

Den Verbraucherschützern ist die Firma TSD (Telecom Service Deutschland GmbH & Co. KG) mit Sitz in Offenburg durchaus bekannt. Das Unternehmen versucht, Preselection an den Mann oder die Frau zu bringen. Das ist eine feste Voreinstellung auf einen anderen Telefonanbieter. Der Festnetz-Anschluss der Dt. Telekom bleibt dabei bestehen, der Kunde verwendet aber dauerhaft einen anderen Netzbetreiber. Telefonate werden dann über die Netzkennzahl dieses anderen Anbieter abgewickelt, von dem auch die Rechnung dafür kommt.

Eine Preselection ist bei diversen Anbietern erhältlich, die Firma TSD vermittelt anscheinend die von COLT Telecom (Netzkennzahl 01028) und von freenet (Netzkennzahl 01019). Bereits vor einigen Monaten machte die Firma mehrfach von sich reden. Sie verschickte Briefe mit einem Freischaltungsauftrag für die Preselection von freenet, berichtete zum Beispiel die Verbraucherzentrale Berlin. Das tückische daran war, dass die Empfänger diesen Brief per Postident-Verfahren zugestellt bekamen. Es musste dem Postangestellten also ein Personalausweis vorgelegt und eine Unterschrift geleistet werden. Doch nicht nur der Erhalt von Informationsmaterial wurde damit bestätigt, mit der Unterschrift schlossen die Empfänger einen Vertrag, den Freischaltungsauftrag für die Preselection, ab.

Nun berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über eine Masche, die nicht minder fragwürdig ist. Verbraucher teilen mit, dass sie von TSD ungefragt Auftragsbestätigungen über eine Preselection auf die Anbieter freenet bzw. COLT Telecom erhalten hatten. Das Unternehmen erklärte, die Empfänger hätten ihr Einverständnis im Anschluss an eine Umfrage oder ein Gewinnspiel gegeben. In anderen Fällen aber seien die Verbraucher überraschend angerufen worden. Die Firma lockte die Kunden mit 500 Freiminuten bei Abschluss eines Vertrages. Das fragwürdige an dieser Vorgehensweise ist, dass die wohl unfreiwilligen Neukunden eine Auftragsbestätigung erst zwei Wochen nach dem Telefonat erhielten, also nach Ablauf der üblichen Widerspruchsfrist.

Die Verbraucherzentrale erklärt jedoch, dass in den ihr vorliegenden Fällen keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt sei. Ein Widerruf könne also immer, auch ohne eine Fristeinhaltung erfolgen. Anders sei das, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt habe, dass mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen werden darf. Die Verbraucherzentrale rät aber in jedem Fall zu einem sofortigen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein und einer Anfechtung des angeblichen Vertrags. Damit die Dt. Telekom die Umschaltung in ihrem Telefonnetz gar nicht erst vornimmt, sollte auch sie über den Vorgang informiert werden. Parallel können sich die Betroffenen an die Verbraucherzentralen wenden.

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